Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wurde am 17.12.2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2007 I S. 2840) verkündet. Das Gesetz, das am 01.07.2008 in Kraft treten wird, löst das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) aus dem Jahr 1935 vollständig ab. Es regelt den gesetzlichen Rahmen in Sachen Rechtsberatung. „Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erhält das Anwaltsmonopol für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen. Allerdings wird es künftig moderate Öffnungen geben“, heißt es aus dem Bundesjustizministerium. Diese „moderaten Öffnungen“ sehen die Möglichkeit vor, dass auch fachlich geschulte Nicht-Juristen rechtlichen Rat in Form sog. juristischer Nebenleistungen erteilen können. So dürfen beispielsweise Architekten künftig im Rahmen von Planungsleistungen ihre Auftraggeber bei damit zusammenhängenden baurechtlichen Fragen beraten. Jedoch bleibt es auch in Zukunft im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwältinnen und Anwälte bleibt. Quellen und Links:
- Bundesministerium Justiz – „Bundestag beschließt Reform der Rechtsberatung“
- (via) Rechtsanwalt Hänsch – „RDG – Rechtsdienstleistungsgesetz verkündet“
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