Am 1. Juli 2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft und löst das bisher geltende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) aus dem Jahre 1935 ab. Ziel des neuen Gesetzes ist es, unter bestimmten Umständen anderen Berufsständen Rechtsberatung zu erlauben. Dennoch bleibt das Anwaltsmonopol für die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen erhalten. Bisher war Rechtliche Beratung ausschließlich zugelassenen Rechtsanwälten überlassen. Damit sollte sichergestellt werden, dass Rechtssuchende nur von qualifizierten Fachkräften in rechtlichen Fragen beraten werden. Dieser Gedanke bleibt weiter bestehen. Der Kernbereich der rechtlichen Beratung und Vertretung bleibt allein Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Dennoch ergeben sich nun Möglichkeiten Beratung unter dem Begriff der Rechtsdienstleistung auch von Nicht-Juristen zu erhalten.
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Neues Gesetz regelt Rechtsberatung erhalten
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