Gilt die neue Verpackungspflicht auch für kleine Geschäfte?
Weiterhin stellt sich die Frage, ob die neue Verpackungspflicht auch für kleinere Geschäfte wie Imbisse oder Kioske gilt. Das BMVU hat entschieden, dass von der Mehrwegpflicht kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen fünf oder weniger Menschen arbeiten und deren Ladenfläche nicht mehr als 80 Quadratmeter groß sind, ausgeschlossen sind.
Diese Betriebe müssen ihren Kunden allerdings ermöglichen, dass sie eigene Mehrwegbehältnisse befüllen lassen können.
Gibt es Ausnahmen von der Befreiung?
Bahnhofsbäckereien beispielsweise, die meist von großen Ketten betrieben werden, können von der Ausnahme für kleinere Unternehmen keinen Gebrauch machen – auch dann nicht, wenn die Ladenfläche nicht größer als 80 Quadratmeter ist.
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