Rechtsnews 31.08.2015 Christian Schebitz

Neue Gesetze ab September

Zu Beginn des dritten Quartals 2015 treten noch einmal einige neue Gesetze und Änderungen in Kraft, die unter anderem für Autofahrer, Flugreisende und Amazon-Kunden wichtig sind.

Neue Abgasnorm für Neuwagen

Wer ab dem 1. September eine Neuzulassung für sein Auto beantragt, muss nachweisen, dass das Fahrzeug die Euro-6-Abgasnorm einhält. Die neue Schadstoffklasse schreibt einen deutlich geringeren Schadstoffausstoß und eine Reduzierung der Rußpartikel-Emission vor. Für LKW ist die Euro-6-Norm bereits seit Januar 2014 bindend.

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Experten gehen davon aus, dass sich mit der Euro-6-Norm die Preise für Pkw erhöhen, da die Autoherstellung aufwendiger wird.

Strengere Kontrollen und höhere Gebühren für Flugpassagiere

Fluggäste werden ab September gleich mit mehreren Neuerungen konfrontiert. Zum einen gelten neuen Bestimmungen bei der Flugsicherheit: Handgepäckstücke werden nun genauer auf Sprengstoff kontrolliert. Folgende Maßnahmen können im Rahmen der erweiterten Sicherheitskontrolle durchgeführt werden:

  • Das Handgepäck kann per Hand und mit Hilfe von Sprengstoffspürgeräten nachkontrolliert werden.
  • Auch die Passagiere selbst werden stichprobenartig mit den Spürgeräten abgesucht.

Diese Maßnahme tritt EU-weit in Kraft. Längere Wartezeiten beim Check-In sollen dadurch allerdings nicht entstehen.

Ärgerlich wird es für Kunden der Lufthansa: Sie müssen sich auf zusätzliche Ticket-Gebühren einstellen. Für Flüge, die über globale Reservierungssysteme (GDS) gebucht werden, werden 16 Euro mehr berechnet. Vor allem Reisebüros und andere Vertriebspartner der größten deutschen Airline nutzen GDS und kritisieren das Vorhaben der Lufthansa stark. Keine Extra-Gebühr wird bei Buchungen erhoben, die direkt über die Lufthansa laufen.

Keine Adobe-Flash-Werbung mehr bei Amazon

Da in der Vergangenheit immer wieder Sicherheitsprobleme auftraten, wird beim Online-Versandhandel-Riese Amazon ab sofort keine Flash-basierte Werbung mehr angezeigt. Akzeptiert werden nur noch Werbeanzeigen im HTML-Format.

Weitere Änderungen im Überblick

Neuerungen gibt es außerdem auch im Scheidungsrecht, bei Bestimmungen zur Energie-Effizienz, für Inline-Skater und in der Baubranche:

  • Um Scheidungsverfahren zu beschleunigen, werden diese nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) nur noch vor großen Familiengerichten behandelt.
  • Schulden, die mit in die Ehe gebracht wurden, werden zukünftig mit dem Zugewinn nicht mehr verrechnet.
  • Ein EU-Label soll dafür sorgen, dass Verbraucher besser darüber informiert werden, wie Energie-effizient Heizungen und Boiler arbeiten. Die Skala reicht dabei von A++++ bis G.
  • Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Inline-Skater auch Fußgänger und dürfen Fußgängerwege nutzen. Das Befahren anderer Strecken ist nur dort erlaubt, wo ein „Skaten frei“-Schild es vorgibt.
  • In der Baubranche gilt ein höherer Mindestlohn für ungelernte Arbeiter. Sie erhalten in Westdeutschland künftig 10,80 Euro und in Ostdeutschland 9,25 Euro.

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