Rechtsnews 25.06.2012 Manuela Frank

Mutter lässt Baby verhungern

Im zugrundeliegenden Fall geht es um das Baby Lara Mia, das im Mai 2007 geboren wurde und dessen Mutter angeklagt war. Die damals 18-Jährige und ihr Partner gaben dem Kind seit Oktober 2008 nicht mehr genügend Nahrung. Dies führte dazu, dass der körperliche Zustand des Babys immer lebensbedrohlicher wurde. Doch diese Tatsache schien die Mutter nicht zu interessieren, denn sie brachte ihre Tochter nicht zum Arzt. Schließlich starb Lara Mia im März 2009. Die Gerichtsmediziner konnten allerdings nicht ausschließen, dass das Baby an einem plötzlichen Kindstod gestorben war.

Mutter wird zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Im Juli 2010 gab es dann ein erstes Urteil, wonach der Angeklagten eine Bewährungsstrafe von insgesamt zwei Jahren auferlegt wurde. Ihr wurden lediglich die „Misshandlung einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht“ vorgeworfen.

BGH: Drei Jahre Jugendstrafe

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision ein und der Bundesgerichtshof verurteilte die Angeklagte nun zu einer dreijährigen Jugendstrafe „wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht“. Man konnte zwar noch immer keine genaue Todesursache feststellen, allerdings negierte man einen „strafbefreienden Rücktritt vom Versuch des Totschlags“. Die Angeklagte legte Revision gegen dieses Urteil ein. Diese wurde vom Bundesgerichtshof allerdings abgewiesen.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2012

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