Kita-Plätze bzw. fehlende Kita-Plätze sind derzeit verstärkt Teil der öffentlichen Diskussion. In diesem Fall wollten Eltern für ihr Kind, das jünger als drei Jahre ist, einen Kita-Platz. Dieser sollte in der Nähe der elterlichen Wohnung sein. Die Stadt Köln beschwerte sich darüber. Ihr war es nicht möglich, einen freien Kita-Platz zur Verfügung zu stellen. Dazu war sie aber vom Verwaltungsgericht aufgefordert worden.
OVG: Tagesmutter weist gleichwertige Eignung wie Kita auf
Das Oberverwaltungsgericht änderte die Entscheidung der Vorinstanz ab und betonte, dass eine Tagesmutter gleich geeignet für die frühkindliche Förderung ist und somit gleichwertig zur Kita ist. Eltern können zwar einerseits zwischen beiden Möglichkeit wählen, ihrem Wunsch muss aber nicht entsprochen werden, so das OVG weiter. Dem Wunsch muss eben dann nicht entsprochen werden, wenn kein freier Platz in einer Kita vorhanden ist. Dann kann auf den freien Platz bei einer Tagesmutter verwiesen werden und dann hat die Stadt ihre Pflicht erfüllt. Eltern können dann keinen Anspruch auf Kapazitätserweiterung erheben. Des weiteren konnte noch nicht geklärt werden, was in Fällen zu tun ist, in denen ein freier Platz nur in fünf Kilometern Entfernung zur Verfügung steht. Dies ist eigentlich nicht mehr als wohnortsnah zu bezeichnen, was weiteren Klärungsbedarf aufweist.
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- Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. August 2013, Az,: 12 B 793/13
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