Als Anbieter bei eBay möchte man seine Produkte natürlich so rentabel wie möglich veräußern. Darum greifen viele Verkäufer auf die Möglichkeit zurück, im Angebotstext ein „Mindestgebot“ zu setzen, indem sie so etwas vermerken wie „Unter 150 Euro wird der Artikel nicht verkauft“. Doch ist es den Anbietern wirklich erlaubt, das Produkt nicht zu übergeben, wenn das Höchstgebot beispielsweise lediglich bei 40 Euro liegt? Um sich vor zu niedrigen Geboten zu schützen, kann der Anbieter bereits mit einem ausreichend hohen Startgebot die Auktion starten lassen. Bei manchen Produkten kann man zudem einen „geheimen“ Mindestpreis angeben. Ein Nachteil dieser Optionen ist jedoch, dass sie mehr kosten. Die Richtlinien von eBay verbieten das Nennen eines Mindestpreises im Fließtext. Sollte dies dennoch geschehen, muss der Verkäufer mit einer Strafe rechnen. Unterschreitet ein Bieter den verlangten Minimalpreis um ein Vielfaches, so kommt jedoch kein Kaufvertrag zustande.
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