Rechtsnews 05.06.2012 Julia Brunnengräber

Pflegeeltern erhalten nur bei Adoptionspflege Elterngeld

Familien, die Pflegekinder bei sich aufnehmen, kümmern sich meist um sie wie um ihre eigenen Kinder. Steht ihnen daher auch Elterngeld zu? Das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen musste darüber entscheiden.

Elterngeldzahlung für Pflegekind?

Eine Frau hatte ein Pflegekind in Vollzeitpflege genommen. Das Jugendamt hatte weiterhin die sogenannte Personensorge inne. Für das Pflegekind wollte die Mutter Elterngeld gezahlt bekommen. Ihre Argumentation: Das Kind sei so in den Haushalt aufgenommen worden wie zukünftige Adoptivkinder bei deren zukünftigen Adoptiveltern aufgenommen sind. Da diese Elterngeld gemäß des Bundeselterngeldgesetzes erhalten, halte sie das in ihrem Fall auch für angemessen.

LSG: Elterngeld nur bei Adoptionspflege

Das LSG lehnte die Forderung der Pflegemutter aber ab. Das Ziel der Adoption fehle in der Beziehung der Frau zu dem Kind, da die leibliche Mutter eine Freigabe zur Adoption nicht akzeptiert. Damit ist die vorliegende Familienbeziehung nicht rechtlich verfestigt. Elterngeld erhalten also nur Eltern, die Kinder zur Adoptionspflege bei sich aufgenommen haben – also eine Adoption damit anstreben, deren rechtliche Möglichkeit besteht.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. April 2012, Az.: L 13 EG 37/11

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