Mit seinem Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof die Verurteilung des Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Diesem wurden vom Landgericht Koblenz eine Reihe Straftaten vorgeworfen. Angeklagt wurde er „wegen Mordes und Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord in zwei Fällen, mit Freiheitsberaubung, mit Todesfolge in einem Fall, mit Freiheitsberaubung in zwei Fällen, mit Brandstiftung mit Todesfolge in einem Fall und mit besonders schwerer Brandstiftung in zwei Fällen“. Zudem wurde ihm die besondere Schwere seiner Schuld nachgewiesen.
Angeklagter tötet Geliebte und deren Ehemann aus Eifersucht
Konkret stellte das Landgericht fest, dass der angeklagte Täter am 15. Dezember des Jahres 2010 in das Haus der Eheleute K. eindrang, mit der Absicht, den Ehemann der D.K. aus Eifersucht zu ermorden. Mit D.K. hatte der Angeklagte einst ein Verhältnis. Er fesselte also den Ehemann seiner damaligen Geliebten zunächst und verabreichte ihm anschließend die Chemikalie GBL, die für ihre betäubende Wirkung bekannt ist. Daraufhin klebte er seinem Opfer den Mund mit einem Band zu, sodass dieses aufgrund des dadurch entstehenden Sauerstoffmangels starb. Danach widmete sich der Angeklagte der besagten D.K. und ihren zwei 13- und 14-jährigen Söhnen. Er fesselte alle drei und hielt sie ganze drei Tage lang gefangen. In dieser Zeit bedrohte er sie mit einem Messer und einer Schusswaffe. Mit diesen Waffen zwang er sie, betäubend wirkende Flüssigkeiten zu trinken. Am vierten Tag fasste der Angeklagte dann letztlich den Entschluss, alle drei zu töten, damit es keine Zeugen mehr für seine verübte Tat am Ehemann gab. Sodann befahl er den Söhnen, Schlaftabletten zu sich zu nehmen, wodurch sie alsbald einschliefen. Der Ehefrau D.K. verabreichte er die Chemikalie GBL und schnürte ihr die Atemwege zu. Hiernach legte er zunächst im Schlafzimmer, in dem sich der Leichnam des Mannes befand, einen Brand, und anschließend einen weiteren im Wohnzimmer. Er erhoffte sich, dass durch den entstehenden Rauch und das Gas sowohl D.K. als auch deren Söhne sterben. Bei D.K. kam es zum erhofften Erfolg, denn sie starb an einer Rauchvergiftung. Die beiden Söhne konnten allerdings fliehen, nachdem sie durch den Alarm des Rauchmelders aufgeweckt worden waren.
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LG: Mord aus niedrigen Beweggründen und Verdeckungsmord
Nach Beurteilung des Landgerichts kann die Tötung des Mannes „als Mord aus niedrigen Beweggründen“ gewertet werden. Als Verdeckungsmord kann die Tötung von D.K. angesehen werden und die Tat an den beiden Jungen stellt einen versuchten Verdeckungsmord dar.
BGH bekräftigt Urteil
Der Angeklagte zeigte sich mit dem Urteil allerdings nicht einverstanden und legte Revision ein wegen der Verletzung materiellen und formellen Rechts. Der Bundesgerichtshof erklärte das vom Landgericht gefällte Urteil allerdings für rechtskräftig.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2012
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