Rechtsnews 04.04.2012 Julia Brunnengräber

Kein Auszahlungsanspruch für nicht genommenen Urlaub

Manchmal nehmen Arbeitnehmer nicht alle Urlaubstage in Anspruch, die ihnen eigentlich zustehen. Einige verzichten dann ganz darauf, andere fordern vom Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich dafür. Das Verwaltungsgericht Trier hatte darüber zu entscheiden, wie ein solcher Fall in Bezug auf Landesbeamte zu regeln ist.

Rechtsreferendarin forderte Geldersatz für 10 Tage nicht genommenen Urlaub

Einer Rechtsreferendarin hätte eigentlich während ihrer Ausbildung einen Urlaubsanspruch auf zehn Urlaubstage mehr gehabt, als sie tatsächlich in Anspruch genommen hat. Nach Ende dieses Ausbildungsverhältnisses, wollte sie sich die zehn Tage auszahlen lassen. Sie hoffte darauf, einen finanziellen Ausgleich erwirken zu können. Der erfolgreichen Umsetzung ihrer Forderung standen aber die Vorschriften der einschlägigen Urlaubsverordnung entgegen. Die sehen keinen finanziellen Ausgleich für Landesbeamte vor, stellte das Gericht klar. Die Klägerin hätte nunmal den Urlaub antreten können. Entscheidend dabei ist, dass sie nichts daran gehindert hat. Wäre sie beispielsweise krank gewesen und hätte daher keinen Urlaub machen können, hätte sie Geldersatz erhalten können.

VG legt Ausnahmeregelung fest

Das heißt, das VG hat auch eine prinzipielle Entscheidung gefällt: Landesbeamte erhalten keinen Geldersatz für verfallene Urlaubstage. Eine Ausnahme ist aber zugelassen: Sind sie nicht selbst dafür verantwortlich, steht ihnen finanzieller Ausgleich zu. (Az.: 1 K 1550/10TR)

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