Rechtsnews 22.06.2012 Julia Brunnengräber

Tötung von Welpen auf der Theaterbühne zu Kunstzwecken?

Künstlerische Freiheit hin oder her – Welpen auf der Theaterbühne zu töten, geht doch entschieden zu weit. Das entschied auch das VG Berlin per Eilbeschluss.

Welpentötung auf der Bühne?

Eine Frau plante eine Theateraufführung der besonderen Art – leider aber im negativen Sinne. Grundlage für ihre Veranstaltung sollten traditionelle thailändische Kunstformen sein. Nach einer auf der Bühne dargestellten Meditation, sollten Hundewelpen mit einem Kabelbinder getötet werden, woraufhin Trauermusik geplant war. Die Frau rechtfertigte ihr Vorhaben damit, dass dieses Schicksal schwache Schlittenhunde in Alaska, sowie schwache Jagdhunde in Spanien treffe. Auch dort werden die Tiere zu Tode stranguliert. Darauf wolle sie mit ihrer Aufführung aufmerksam machen und provozieren. Sie berief sich zudem auf das Grundgesetz der Kunstfreiheit. Ihr Vorhaben, gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen, sei dadurch gerechtfertigt – so ihre Argumentation.

VG verbietet Aufführung

Das VG Berlin sah das anders und verbot die Veranstaltung. Das Tierschutzgesetz gelte sehr wohl. Tiere sollen demnach nicht ohne vernünftigen Grund leiden, Schmerzen verspüren oder geschädigt werden. Tiere zur Schau zu stellen oder für Veranstaltungen heranzuziehen, sei ebenfalls verboten, leide das Tier darunter. Werden Wirbeltiere getötet, dann nur unter Betäubung und Vermeidung von Schmerzen. Werde die Kunstfreiheit in diesem Fall höher gestellt, würde das einen „Eingriff in das Staatsschutzziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG“ darstellen.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. April 2012, Az.: VG 24 L 113.12

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