Schlechte Nachrichten für Wohnungseigentümer: Möchten diese ihren Mietern wegen Eigenbedarfs deren Mietwohnung kündigen, so ist dies nur mit einer hinreichend guten Begründung möglich. Dabei sei es unzureichend, wenn sich der Wohnungseigentümer darauf stützt, dass er selbst die Wohnung beziehen möchte. Dies entschied das Amtsgericht in Berlin.
Kündigung wegen Eigenbedarfs
Im zugrundeliegenden Rechtsfal kündigte die Eigentümerin einer Wohnung ihren Mietern aufgrund Eigenbedarfs. Als Erklärung für ihr Handeln führte sie an, dass sie einen Kredit aufgenommen habe und mit diesem die Wohnung erwarb. In ihrem neu erworbenen Heim wolle sie nun wohnen, da sie sonst keine eigene Immobilie besitze.
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Selbstnutzungswunsch nicht hinreichend
Diese Argumentation hielt das Gericht für unzureichend. Der bloße Wunsch nach Selbstnutzung sei nicht hinreichend für eine Kündigung. Die Wohnungseigentümerin hätte zumindest konkrete Aussagen zu ihren derzeitigen Wohnumständen machen müsse, so dass der Mieter den besagten Selbstnutzungswunsch hätte prüfen können.
- Quelle: dpa
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