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Rechtsnews 13.01.2012 Julia Brunnengräber

Körperverletzung mit Todesfolge: Änderung im „20-Cent-Prozess“ zu zweijähriger Jugendstrafe auf Bewährung

Ein 19-Jähriger stand vor Gericht im sogenannten „20-Cent-Prozess“. Hierbei wurde ein Mann verprügelt, nachdem er von den Jugendlichen um 20 Cent angebettelt wurde und sie zurückwies. Er starb schließlich an den Verletzungen. Er und sein jüngerer Mittäter verübten an einer dritten Person Körperverletzung, die mit Todesfolge endete. Der Angeklagte war bereits verurteilt worden und zwar zu drei Jahren und vier Monaten Jugendstrafe. Doch der Fall ging vor den Bundesgerichtshof in Revision. Der BGH wies den Fall an die Vorinstanz zurück, mit der Aufforderung, die Dauer der Inhaftierung sei zu begründen. Im Jugendstrafverfahren müssen auch die erzieherischen Aspekte in Augenschein genommen werden, nicht einzig die die Schwere der Tat und der Umstände.

Geändertes Srafmaß: Zwei Jahre auf Bewährung

Diese Entscheidung des BGH wurde im erneuten Verfahren miteinbezogen und nach erneuten Abwägungen ein Strafmaß von zwei Jahren Haft festgelegt, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dass der Angeklagte mittlerweile arbeitet, ein stabiles familiäres Umfeld hat, Reue zeigte und nicht vorbestraft war, kam ihm zu Gute. Auch dass er sich in alkoholisiertem Zustand befand, war schließlich im Prozess vorteilhaft für ihn. Hätte er geplant durch Einbringen krimineller Energie gehandelt, wäre seine Strafe eine andere gewesen. Auf Bewährung ausgesetzt ist die Strafe deswegen, weil das Gericht sich auf einen jugendpsychiatrischen Sachverständigen und dessen Beurteilung bezogen hat. Demnach sei die Erziehung in Freiheit für den Täter hier eher geeignet. Dem Täter wurde ein Bewährungshelfer zugeteilt und er muss an einem „sozialen Kompetenztraining“ teilnehmen. Quelle:

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  • Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 6. Dezember 2011

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