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Rechtsnews 29.07.2008 Christian Schebitz

Kippt das Rauchverbot in Kleinraumkneipen?

Während Nichtraucher jubeln, bleibt Rauchern die Freude an der Zigarette zum abendlichen Bier in der Stammkneipe oder im kleinen Lieblingscafé seit Inkrafttreten des Rauchverbots verwehrt. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Laufe des Mittwochs über die Zulässigkeit des flächendeckenden Rauchverbots. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind insgesamt 30 Klagen aus allen Bundesländern gegen das Rauchverbot anhängig. Die Kläger wenden sich gegen fehlende Ausnahmeregeln für inhabergeführte Eckkneipen in den Nichtraucherschutzgesetzen von Berlin und Baden-Württemberg. Es soll möglich sein, Raucherkneipen dementsprechend zu kennzeichen und somit das generelle Rauchverbot zu kippen. Sie berufen sich zudem auf den Schutz von Berufsfreiheit und Eigentum. In Lübeck hatten bereits vor einigen Monaten vier Gastwirtinnen vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erwirkt, dass in Kneipen ohne Angestellte weiterhin geraucht werden darf. Ihr Argument: Sie könnten in ihren Lokalen keinen separaten Raucherraum einrichten, weil die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben seien. Zunächst habe man sich strikt an das seit Jahresbeginn geltende Nichtraucherschutzgesetz gehalten. Dadurch hätten sie viele Stammgäste verloren und seien mittlerweile nach drei Monaten in einer existentiell bedrohlichen wirtschaftlichen Notlage. Vor dem BGH argumentierten die Rechtsanwälte der Kläger während einer mündlichen Verhandlung im Juni, dass der Staat mit Augenmaß vorgehen müsse und seine Bürger nicht bevormunden dürfe. Nichtraucher hätten genügend Alternativen, in größere Lokale zu gehen, die rauchfreie Bereiche anbieten müssten. Es sei ausreichend, wenn die Einraum-Kneipen ohne Möglichkeit abgetrennter Räume ihre Betriebe mit Schildern kennzeichneten. Jeder Besucher habe die freie Wahl, das verqualmte Lokal zu besuchen – oder nicht. Qualm oder kein Qualm – das bleibt hier wohl noch weiterhin die Frage. Quellen und Links:

  • Pressemitteilung OVG Schleswig-Holstein – “Rauchverbot in Eck-Kneipen ohne Angestellte “
  • Welt.de – “Rauchverbot in Berliner Kneipen auf dem Prüfstand”

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