Rechtsnews 27.09.2020 Julia Brunnengräber

Hundebiss: Zahlt die Unfallversicherung?

Es kommt häufig vor, dass Nachbarn oder Freunde einen Hund, dessen Halter der Nachbar oder Freund ist, ausführen oder versorgen. Was aber, wenn dabei ein Unfall passiert? Greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bei entstandenen Schäden? Das Landessozialgericht Baden-Württemberg fällte ein grundsätzliches Urteil, das Hundehalter betrifft sowie Personen, die sich um deren Hunde auf freundschaftlicher Basis kümmern.

Mann führt Hund seines Nachbarn aus und zieht sich Bisswunden zu

Mit diesen Fragen musste sich auch ein Mann auseinandersetzen, nachdem er sich um den Nachbarshund sechs Tage lang gekümmert hatte, da dessen Halter im Krankenhaus behandelt wurde. Es ging dabei also um einen Freundschaftsdienst und um kein Angestellten- oder Vertragsverhältnis. Schon oft hatte er den Hund des Nachbarn ausgeführt und ihn gefüttert. Es war daher unwahrscheinlich, dass etwas passieren könnte. Allerdings biss der Hund den Mann schließlich während eines Spaziergangs in die Hände und Arme, wodurch über dreißig tiefe Fleischwunden zustande kamen. Der Mann wurde notoperiert, wobei an seinem Unterarm eine Hauttransplantation durchgeführt werden musste. Er wollte diesen Unfall infolgedessen als Arbeitsunfall geltend machen und so Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen. Als das abgelehnt wurde, ging er vor Gericht.

LSG: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nicht

Das Landessozialgericht erklärte, dass es entscheidend sei, dass der Mann sich um den Hund des Nachbarn nicht wie ein von diesem Beschäftigten gekümmert habe, sondern dass es sich um einen Freundschaftsdienst handelte. Hier liegt keine Dienstleistung vor. Er könnte diesen Unfall nur dann als Arbeitsunfall geltend machen, wenn hier ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis bestanden hätte. Das ist aber nicht der Fall, weswegen der Kläger nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, was auch andere Personen, die sich um Hunde von Bekannten kümmern, beachten müssen.

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