Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 05.09.2021 Alex Clodo

Kein Impfzertifikat für “Sputnik V-Geimpfte”?

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob “Sputnik V” Geimpfte, welche sogar zweifach geimpft sind, ein Impfzertifikat zusteht. Der Verwaltungsgerichtshof aus Hessen musste die Frage entscheiden, ob solchen ein Zertifikat zusteht. Die russische Vakzine Sputnik V ist in Deutschland nicht zugelassen.

Sachverhalt

Wie stellte sich der Sachverhalt dar? Der Kläger ließ sich zwei Mal mit dem Vakzine “Sputnik V” impfen. Die erste Impfung erhielt der Mann in Russland, die zweite Impfung in San Marino. Danach wollte er vom Gesundheitsamt des Landkreises Fulda die Ausstellung eines deutschen Impfzertifikates. Der Landkreis lehnte den Antrag aber ab. Begründet wurde dies damit, dass der Impfstoff “Sputnik V” nicht von den vom Paul-Ehrlich-Institut aufgelisteten Impfstoffen gehörte. Fraglich ist, ob diese Begründung ausreichend dafür ist, dass ihm kein Impfzertifikat ausgestellt werden konnte. Über diese Frage entschied nun der Verwaltungsgerichtshof aus Hessen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Kein Impfzertifikat für “Sputnik V-Geimpfte”? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Entscheidung des Gerichts

Fraglich ist, wie das Verwaltungsgerichtshof aus Hessen entschieden hat. Im Ergebnis gab der Verwaltungsgerichtshof dem Landkreis Fulda Recht. Auch nach der Doppelimpfung mit dem Impfstoff “Sputnik V” steht diesen Menschen kein Impfzertifikat zu. Dabei hat der 8. Senat die Beschwerde gegen einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil ausgeführt, dass der Mann die Voraussetzungen für einen Impfnachweis im Sinne der Covid19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmverordnung nicht erfülle. In der Bundesrepublik Deutschland ist der russische Impfstoff “Sputnik V” nicht zugelassen und auch europarechtlichen Bestimmungen würden die Ausstellung eines inländischen Nachweises nicht gebieten. Die Mitgliedsstaaten sind nicht verpflichtet, ein Zertifikat für einen Covid19-Impfstoff auszustellen, der bei ihnen gar nicht zugelassen sei. Zudem sei die Versagung der Ausstellung auch kein Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Freizügigkeit. Die Mitgliedsstaaten der EU können für den Schutz  der öffentlichen Gesundheit Maßnahmen ergreifen.

Benötigen Sie rechtliche Hilfe?

[racom_smart_ads keyword=”verdachtskündigung” single_output=true selector=”.post” is_single=true]

Das könnte Sie auch interessieren:

Ende der Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte? 

Muss Arbeitgeber Sachmittel für Videokonferenzen zur Verfügung stellen?

Quellen:

Verwaltungsgerichtshof Hessen, Beschl. v. 27.09.202, Az. 8 B 1885/21

Verwaltungsgericht Kassel, Beschl. v. 01.09.2021, Az. 5 L 1529/21.KS

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/coronavirus-sputnik-v-geimpfte-haben-keinen-anspruch-auf-impfzertifikat-a-c7d314f5-cbc0-4c70-aacb-d63af3c4458e

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€