Rechtsnews 17.09.2012 Anna Schön

Kein Anspruch auf Schulgeld für Privatschulen

Das Sozialgericht Berlin entschied, dass ein Kind keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Schulgeld habe, da durch das Angebot der staatlichen Schulen der Bedarf an Schulbildung ausreichend gedeckt sei. Kläger will ordentliche Schulbildung  Der minderjährige Kläger lebt mit seiner thailändischen Mutter und seiner Schwester in Berlin-Wedding. Die private Waldorfschule in Charlottenburg-Wilmersdorf, die der Kläger besucht, verlangt ein monatliches Schulgeld in Höhe von 90 Euro. Der Antrag auf Übernahme des Schulgeldes wurde vom Jobcenter abgelehnt. Kostenlose staatliche Schulen gewährleisten ordentliche Schulbildung  Der Kläger führte an, dass seine Mutter nur sechs Jahre lang eine Dorfschule in Thailand besucht habe und wenig deutsch spreche. In Berlin-Wedding sei der Bedarf an ausreichender Schulbildung durch staatliche Schulen gerade nicht gedeckt, da an den Schulen ein Großteil der Schüler Ausländer seien, die nur über geringe Sprachkenntnisse verfügen. Der Kläger wolle es gerade vermeiden, gemeinsam mit Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse unterrichtet zu werden. Besuch einer staatlichen Schule für den Kläger nicht unzumutbar  Das Gericht stellte fest, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nur Mittel erfasse, die für ein menschenwürdiges Dasein unbedingt erforderlich seien. Darunten seien Leistungen  wie eine Schülerkarte, die Mittagsverpflegung, die persönliche Schulausstattung sowie vorübergehender Nachhilfeunterricht erfasst. Der Bedarf an Schulbildung sei ausreichend gedeckt. Objektive Gründe, die eine Ausnahme rechtfertigen würden, lägen nicht vor. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Jobcenters. Eine Berufung des Urteils wurde zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.   Quelle:

  • Pressemitteilung des Sozialgerichts Berlin vom 5.07.2012

 

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