Ein Karlsruher Katzenschutzverein klagte gegen die Stadt Karlsruhe auf Feststellung, dass eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht frei lebender Katzen bestehe. Der Verein wollte eine Vermehrung der freilaufenden wilden Katzen verhindern, da sonst die Gefahr bestehe, dass diese an Unterernährung leiden oder lebensbedrohlich erkranken würden.
VG lehnt Klage ab
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte die Klage als unzulässig ab. Der Verein müsse das Bestehen eigener Rechte gegenüber der Stadt geltend machen, die er vor Gericht festgestellt haben wolle. Dem Verein stehe das Recht auf Vereinigungsfreiheit und der damit verbundene Schutz von Katzen zu. Jedoch begründe dieses Recht keinen Anspruch gegen die Stadt eine von ihr bestimmte satzungsgemäße Betätigung zu verlangen.
- Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10.05.2012
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