Die Probleme Syriens wirken sich auch ganz konkret auf das Leben in Deutschland aus. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin. Dieses hat einen 35-jährigen Mann, der syrischer Staatsangehöriger ist, wegen Spionage verurteilt. Der Verdacht, dass er einer geheimdienstlichen Agententätigkeit nachgegangen ist, hat sich schließlich bestätigt. Das Kammergericht hat entschieden, dass sich seine Strafe auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten belaufen muss.
Mann mit syrischer Staatsangehörigkeit spionierte syrische Oppositionelle in der BRD aus
In Folge der Ermittlungen konnte mit Sicherheit gesagt werden, dass er für einen syrischen Nachrichtendienst gearbeitet hat. Er hat syrische Oppositionelle, die in Deutschland leben, beobachtet und ausspioniert. Zu diesem Zweck hat er auch mit Kontaktpersonen zusammen gearbeitet. Dem Nachrichtendienst, der ihn damit beauftragt hatte, hat er dadurch erhaltene Informationen weitergegeben.
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Kammergericht verurteilt syrischen Mann wegen Spionage in der BRD erhalten
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Kammergericht entschied über Strafmaß
Im Jahre 2010 hat er sich außerdem als Jurist beim Bundesministerium des Innern beworben. Er wollte so eine Stelle beim Bundesamt für Verfassungsschutz oder beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhalten. Damit war er jedoch erfolglos. Das war aber noch nicht alles. Er hatte im Jahr 2009 einen Antrag auf Einbürgerung in der BRD gestellt. Angaben, die er zu diesem Zweck gemacht hat, was seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse betraf, waren teilweise falsch. Beispielsweise hat er nicht angeführt, dass er gegen Ende 2008 als Ortskraft an der syrischen Botschaft in Berlin tätig war. Das Kammergericht wirft ihm außerdem vor – was sich strafverschärfend ausgewirkt hat –, dass er planvoll und zielgerichtet vorgegangen ist. Die Generalbundesanwaltschaft hatte eine noch länger andauernde Freiheitsstrafe gefordert, nämlich die von drei Jahren und neun Monaten. Letztendlich sind es nun drei Jahre und drei Monate. Quelle:
- Pressemitteilung des Kammergerichts Berlin vom 19. Dezember 2012, Az.: (5.A) 3 StE 3/12-1 (2/12)
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