Rechtsnews 06.06.2011 Anna Schön

Jörg Andreas Kachelmann freigesprochen

Am 31.05.2011 hatte das Landgericht Mannheim schließlich das Urteil zum Prozess des Wettermoderators Jörg Kachelmann verkündet – Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten beantragt. Die Verteidiger Kachelmanns (Johann Schwenn und Andrea Combé) forderten den jetzt erzielten Freispruch Kachelmanns und eine Entschädigung für die Untersuchungshaft und erfolgte Durchsuchungen. Jedoch aufgrund mangels an Beweisen wurde Kachelmann in dupio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) freigesprochen, so der vorsitzende Richter Michael Seidling. Hintergrund Das Opfer, eine 38-jährige Radiomoderatorin, beschuldigt Kachelmann sie in der Nacht vom 8. auf den 9.02.2010 in ihrer Wohnung in Schwetzingen (Baden-Württemberg) mit einem Messer bedroht und anschließend vergewaltigt zu haben. Der Prozess hatte am 6. September 2010 begonnen. Vom 20. März bis zum 29. Juli 2010 saß Kachelmann wegen dringendem Tatverdacht in Untersuchungshaft. Anfang September wirft Kachelmanns damaliger Anwalt Reinhard Birkenstock (bis 29. November 2010) der Staatsanwaltschaft vor, nicht objektiv gehandelt zu haben. Indizien, Zeugenaussagen und Expertisen seien für Kachelmann nachteilig verwendet und gleichzeitig entlastendes Materiel nicht ausreichend gewürdigt oder eingebracht worden ( § 160 II StPO). Gleichzeitig stellte er einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Michael Seidling und die beisitzende Richterin Daniela Bültmann. Die beiden Richter würden Kachelmann nicht mit der nötigen Unvoreingenommenheit gegenüber treten. Zudem sei Michael Seidling ein Bekannter des Vaters des mutmaßlichen Opfers und beide kämen aus benachbarten Dörfern, wodurch sie in befreundeten Sportvereinen aktiv seien. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheims lehnte den Antrag jedoch ab. Im Januar 2011 stellte Kachelmanns neuer Anwalt Johann Schwenn einen Befangenheitsantrag gegen die psychologische Sachverständige Luise Greuel. Dieser wurde ebenfalls vom Landgericht Mannheim zurückgewiesen. Staatsanwaltschaft geht in Revision Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge sagte bereits vor dem Urteil gegenüber der dpa, dass die Staatsanwaltschaft im Falle eines Freispruchs „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ in Revision gehen werde. Nach der Urteilsfällung am 31.05.2011 hat die Staatsanwaltschaft Mannheim eine Woche Zeit Revision einzulegen. Am Freitag (3.06.2011) bestätigte Staatsanwalt Oskar Gattner gegenüber dem SWR die Vermutung, dass die Staatsanwaltschaft in Revision gehen werde. Jedoch werde darüber frühestens am Montag (6.06.2011) offiziell entschieden, so Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge ebenfalls am Freitag.   Quelle:

  • spiegel-online, focus-online, welt-online, rnz, dpa, faz.

 

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