Das Verwaltungsgericht Minden hat in einem Urteil vom 4. Oktober 2011 Die Entlassung eines muslimischen Zeitsoldaten für rechtens erklärt. Der Sachverhalt Die Bundeswehr hatte den 28-jährigen Stabsunteroffizier entlassen, da er durch seine Konvertierung zum Islam nicht die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes anerkenne und nicht für sie eintrete. Zuvor hatte der Zeitsoldat die Scharia als die beste Gesellschaftsordnung bezeichnet. Die Entscheidung Der vorsitzende Richter des VG Minden begründete die Klageabweisung damit, dass sich der Soldat von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgewandt habe, indem er die Scharia gegenüber der grundgesetzlichen Ordnung als überlegen bezeichnet hätte. Dies hätte sein Verbleiben in der Bundeswehr unmöglich gemacht. Dabei wäre diese Aussage nicht als bloße Meinungsäußerung zu sehen, da sich der Beklagte auch im Dienst gemäß dieser Auffassung verhalten habe. Das VG Minden sah daher die Entlassung aus dem Dienst als einzige Möglichkeit. Quelle:
- Pressemitteilung des VG Minden vom 04.10.2011, Az. 10 K 823/10
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Islam-Konvertit wird aus der Bundeswehr entlassen erhalten
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