Viele Autofahrer nutzen gerne ihre Hupe. Egal, ob es aus Freude ist, wenn geheiratet wurde. Oder auch, wenn es an der Ampel nicht voran geht. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob man in solchen Situationen hupen darf oder nicht? Im Gesetz ist der Einsatz der Autohupe klar geregelt.
Grundsatz
Welche Grundsätze gelten beim Hupen im Straßenverkehr? Nach §16 StVO erfordert das Hupen immer eine konkrete Gefahrenlage. Eine Gefahr ist im Allgemeinen ein, durch eine beliebige Ursache eingetretener, ungewöhnlicher Zustand, der sich ohne Eingriff von außen in einen Schaden für ein Rechtsgut umwandeln kann. Die Gefahr ist dann konkret, wenn im entsprechenden Einzelfall bzw. nach der Lebenserfahrung ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist. Es darf nur derjenige hupen, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder andere gefährdet sieht. Dabei können folgende Beispiele genannt werden: Jemand nimmt Ihnen die Vorfahrt oder ein Verhalten, das unter Umständen einen Unfall nach sich ziehen könnte.
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Weiterhin ist nicht zulässig, wenn Warnzeichen abgegeben werden, wenn dies zum Erschrecken bzw. Verunsichern oder zu unrichtigen Reaktionen führen kann. Zudem ist es nicht erlaubt den an der Ampel stehenden Vordermann bei Grün anzuhupen. Dies gilt rechtlich als missbräuchliche Nutzung eines Schallzeichens, da es an der Gefährdungslage fehlt. Nach §240 StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Hupen aus Freude
Wer kennt es nicht: Hupen aus Freude. Egal, ob bei der Hochzeit oder anderen feierlichen Anlässen. Gerade seit der Fußball-Weltmeisterschaft im eigenen Land im Jahre 2006 ist klar, dass deutsche Autofahrer in der Lage sind Autokorsos zu veranstalten. Nach jedem deutschen Sieg wurde das Karawane-Fahren und das ununterbrochene Hupen zur Tradition. Dazu ist jedoch Folgendes zu sagen: Hupt man aus Freude, ebenso bei Hochzeiten oder anderen Anlässen, ist dies gesetzlich nicht gestattet. Allerdings gilt auch in diesem Fall das Opportunitätsprinzip: „Wo kein Kläger, da keine Klage“. Die Polizei drückt aber bei freudigen Anlässen wie Hochzeiten und Autokorsos ein Auge zu.
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Quelle:
https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_91577006/auto-fahren-wann-ist-das-anhupen-eigentlich-erlaubt-.html
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