Rechtsnews 23.08.2020 Emil Kahlmann

Homeoffice für Pornostar?

Homeoffice ist aktuell bei vielen Arbeitnehmern besonders beliebt und in vielen Fällen die einzige Möglichkeit der Arbeit in Zeiten von Corona weiterhin nachzugehen. Doch darf auch ein Webcam-Girl die eigenen vier Wände gewerblich nutzen?

Ist die gewerbliche Nutzung eines Wohnhauses erlaubt?

Eine Erotikdarstellerin nutzte ein Zimmer ihres Einfamilienhauses in Oberbayern als Kulisse, um sich vor der Webcam gegen Geld auszuziehen. Die freizügige Tätigkeit sorgte bei den Nachbarn für Unmut, weshalb sie eine Beschwerde bei der Gemeinde einreichten. Als Begründung gaben sie eine immense Lärmentwicklung und die Tatsache, dass ihre Kinder wegen des Berufs der Nachbarin in der Schule gehänselt werden würden, an. Daraufhin erteilte das Landratsamt Mühldorf am Inn der jungen Frau ein Arbeitsverbot. Sollte sie sich erneut vor der Kamera ausziehen, drohe ihr ein Zwangsgeld von 2.000 Euro. Als Begründung nannte das Landratsamt, dass sich das Haus in einem Baugebiet befände und eine gewerbliche Nutzung daher nicht vorgesehen sei.

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Wann handelt es sich um Homeoffice?

Die Pornodarstellerin wehrte sich gegen den Bescheid und wendete sich an das Verwaltungsgericht München. Die grundlegende Frage lautete, ob die Tätigkeit der jungen Frau als Homeoffice zählt oder nicht. Das Landratsamt vertrat die Meinung, dass das Zimmer nicht als Arbeitszimmer oder Telearbeitsplatz gelte. Auch von einer freiberuflichen Tätigkeit könne nicht ausgegangen werden, da dafür ein gewisses Maß an schöpferischer oder geistiger Qualifikation nötig sei. Die Richter gaben dem Recht und erteilten ein Arbeitsverbot, da das Gewerbe der Klägerin mit dem Baurecht kollidiere. Außerdem gäbe es eine Außenwirkung, die über die normale Wohnnutzung hinausgehe. Der Antrag des Ehemanns der Darstellerin (der zugleich als ihr Manager tätig ist) den Raum als Darstellungs- und Schaustellereizimmer zu nutzen, wurde ebenfalls abgelehnt. Das Paar plant nun, Einspruch einzulegen und seine Tätigkeit in Zukunft im Ausland fortzusetzen.

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