Welche Strafe soll Terroristen erwarten, die wieder nach
Deutschland zurückkehren? Das Oberlandesgericht Celle hat mit der Verurteilung
zweier junger Männer eine mögliche Antwort gegeben.
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Reise zu angeblich
humanitären Zwecken
Die beiden Männer im Alter von 26 und 27 Jahren waren im Mai
2014 nach Syrien gereist. Zuvor hatten sie über einen längeren Zeitraum hinweg in
einer Moschee Kontakt mit einem Anwerber der Terrororganisation Islamischer
Staat (IS) gehabt. Nach eigenen Angaben wollten sie die Lehren des Islam
studieren und sich im Namen der Organisation im Bereich der humanitären Hilfe
engagieren. Die Männer gaben an, den IS für friedlich gehalten zu haben. Vor
Ort in Syrien waren beide jedoch in anderen Bereichen tätig: Der Jüngere sollte sich bei einem Selbstmordattentat in die Luft sprengen,
während der Ältere als Krankenwagenfahrer für den IS tätig war. Nur drei Monate
nach ihrer Ankunft in Syrien reisten sie jedoch wieder nach Deutschland
ab. Dort kooperierte einer der beiden Männer mit der deutschen Polizei und
offenbarte Informationen wie Namen von Mitgliedern sowie Rekrutierungsmethoden.
Sein Reisebegleiter warnte in einer Fernsehsendung vor einer Reise nach Syrien
und beschrieb die Taten des IS. Aus diesen Gründen gelten beide als Abtrünnige
und wurden bereits von Islamisten bedroht.
Richter bewerten
Schilderungen als unglaubwürdig
Die Richter des Oberlandesgerichts bewerteten die
Schilderungen nur als teilweise glaubwürdig. So könne etwa ausgeschlossen
werden, dass die beiden Männer den IS als friedfertige Organisation betrachtet
hätten. Auch das Motiv der Reise sei nicht glaubwürdig, da der Anwerber des IS
bereits in Deutschland den Dschihad thematisiert habe. Positiv könne hingegen
die Zusammenarbeit mit der Polizei und die Weitergabe von Informationen an die Medien gewertet werden.
Welche Strafe gibt es für die IS-Mitgliedschaft?
Letztlich verurteilte das Gericht die beiden Männer zu
Freiheitsstrafen von vier Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren. Der
27-Jährige erhielt eine höhere Strafe, da er Wachdienst leistete,
Sprengstoffgürtel für Attentate besorgte und bei der Festnahme zweier Syrer
mitwirkte. Die Richter wiesen jedoch die Forderung der Bundesanwaltschaft auf
Beihilfe zum Mord und Mordversuch auf Grundlage der Tätigkeit des Angeklagten als
Krankenwagenfahrer für den IS zurück. Stattdessen wurden die beiden Männer für
ihre Mitgliedschaft bei der terroristischen Vereinigung verurteilt,
für die sie unter anderem im Internet warben. Strafmildernd wurde ausgelegt,
dass sie den eigentlichen Kämpfen nicht beigewohnt hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da es innerhalb der nächsten Woche angefochten werden kann. In der
Zwischenzeit bleiben die beiden Angeklagten in Haft.
Quellen:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.12.2015, Az.: 2 StE
6/15-3
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