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Rechtsnews 18.03.2016 Katharina Gärtner

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Facebook ein

Beihilfe zur Volksverhetzung lautete der Vorwurf
gegen Facebook. Diese Anschuldigungen sind nun vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft
Hamburg lässt die Ermittlungen gegen den Chef Mark Zuckerberg und das
Management fallen.

Facebook
gerät während der Flüchtlingskrise stark in die Kritik

Konkret ging es um die Frage, ob Facebook-Gründer Zuckerberg
sowie der Nordeuropa- und Deutschlandgeschäftsführer Martin Ott und andere
Mitarbeiter des Konzerns zur Verantwortung gezogen werden können, wenn
Facebook-Nutzer Hetzkommentare und Gewaltandrohungen melden, diese von den
Plattform-Betreibern aber nicht gelöscht werden.

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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Facebook ein erhalten

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Das soziale Netzwerk war wegen seines Umgangs mit
Hasskommentaren
, insbesondere gegen Flüchtlinge, ins Visier der Ermittlungen
geraten. Nach Angaben von Spiegel-Online wurde das Verfahren wegen Verdachts
auf Beihilfe zur Volksverhetzung Ende Februar aber eingestellt. Von
Seiten der Staatsanwaltschaft heißt es, dass sich der Tätigkeitsbereich von Ott
lediglich auf die Akquise für Facebook beziehe und er nicht dafür zuständig
sei, Inhalte zu überprüfen.

Auch gegen Zuckerberg gebe es keinen Anknüpfungspunkt,
um den Tatverdacht in Deutschland verfolgen zu können, sodass es zu keinem Ermittlungsverfahren
kommen werde.

Druck
auf Facebook zeigt erste Wirkungen

Das Hamburger Landeskriminalamt und die
Staatsanwaltschaft hatten vier Monate lang gegen den Geschäftsführer ermittelt.
Auch der Druck aus der Öffentlichkeit wurde zunehmend größer, woraufhin das
Unterhemen Flüchtlinge in die gegen Hassreden geschützte Gruppe aufnahm und ein
Kontrollteam einrichtete. Über die genaue Vorgehensweise und Kontrollprozesse
in den Teams, die für die Überprüfung der Inhalte zuständig sind, ist in der
Öffentlichkeit aber nur wenig bekannt.

Quelle:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/hasskommentare-ermittlungen-gegen-facebook-chefs-eingestellt-a-1082564.html

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