Deutschland ist für viele tausend Flüchtlinge ein begehrter Zufluchtsort. Doch aufgrund des großen Andrangs während der letzten Wochen wird der Wohnraum immer knapper. Asylsuchende Familien in großräumigen Wohnungen unterzubringen ist nicht immer möglich. In der Anfangszeit müssen sich Flüchtlinge deshalb zunächst mit einer kleineren Unterkunft zufrieden geben. Das gefällt nicht allen Asylsuchenden.
Warum sind die Flüchtlinge mit der Unterkunft unzufrieden?
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Flüchtlinge unzufrieden mit Wohncontainern erhalten
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So auch einer fünfköpfigen Familie aus Somalia, die während des Asylverfahrens in einem Wohncontainer untergebracht wurde. Mitte August 2015 reiste die Familie von Dänemark in die Bundesrepublik ein und stellte hier einen Asylantrag. Der Familie wurden Leistungen entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt, wozu auch die Kostenübernahme für die Unterbringung in einem Wohncontainer zählt. In der Anlage leben noch drei weitere Asylfamilien. Die somalische Familie hat einen Raum von insgesamt 41 qm inklusive einer kleinen Küchenzeile zur Verfügung. Die Gemeinschaftssanitäranlagen, die aus zwei Toiletten, einem Pissoir und zwei Duschen besteht, muss sich die Familie mit den anderen Flüchtlingen teilen.
Unberechtigter Anspruch der Flüchtlinge auf eine andere Wohnunterkunft
Mit diesen Unterbringungsverhältnissen ist die Familie nicht zufrieden und forderte durch einen Eilantrag eine anderweitige Unterbringung. Sowohl das Sozialgericht Stade als auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen lehnten den Antrag jedoch ab. Nach eingehender Prüfung des vorliegenden Falls habe sich ergeben, dass für die Familie kein Anspruch auf die Unterbringung in einer alternativen Unterkunft bestehe. Die beengte Unterbringung dürfe zwar nicht über einen längeren Zeitraum erfolgen, allerdings sei dies auch für die betroffene Familie unwahrscheinlich, da der zuständige Landkreis ein Übernahmeersuchen für Dänemark gestellt hat. Zudem stehe aufgrund der täglich steigenden Flüchtlingszahl überhaupt keine alternative Wohnunterkunft zur Verfügung.
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