Rechtsnews 04.11.2015 Manuela Frank

Auslieferung syrischer Schleuser

Ein Ende der Flüchtlingswelle nach Deutschland ist weiterhin
nicht in Sicht. Täglich strömen tausende Asylanten vornehmlich aus Syrien in
die Republik. Dies geschieht nicht immer auf legalem Weg. Häufig bringen
Schleuser sie in ihr Destinationsland. Auch im vorliegenden Fall ging es um
Schleuser, die aus Deutschland nach Italien ausgeliefert werden sollen, um dort
strafrechtlich verfolgt zu werden.

Syrische Schleuserbande bringt 800-Nicht-EU-Bürger nach Italien

Gegen zwei syrische Brüder, geboren 1989 und 1993, wurde ein
europäischer Haftbefehl gestellt. Sie wurden von den italienischen Behörden
gesucht, da sie beim Einschleusen von ungefähr 800 Nicht-EU-Bürgern von der
Türkei bis zur italienischen Küste bei Gallipoli beteiligt waren. Gemeinsam mit
anderen Landsleuten verschifften sie die Menschen und halfen ihnen bei der
illegalen Einreise.  

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Schleuser-Brüder in Auslieferungshaft

Der Transport auf dem Frachtschiff, mit dem sie unterwegs
waren, verlief unter schlimmsten Bedingungen. Die Überfahrt am 30.12.2014 stellte
eine Gefahr für ihr Leib und Leben dar, denn es war zum einen nicht für so
viele Flüchtlinge ausgerichtet, zum anderen gab es keinerlei
Sicherheitseinrichtungen. Im August 2015 wurden die verfolgten Brüder in Soest
festgenommen und befinden sich seither in zwei deutschen Gefängnissen in
Auslieferungshaft. Sie sollen nach eigener Aussage selbst als Flüchtling auf
dem Schiff gewesen sein und für den Transport einige 1000 Euro bezahlt haben.

Welche Strafe erwartet die Schleuser?

Die Auslieferung der Brüder nach Italien erklärte das
Oberlandesgericht Hamm nun für zulässig, da die gesetzlichen Voraussetzungen
hierfür erfüllt seien. Die Straftaten der Schleuser bestehen in der Beihilfe zu
einer illegalen Einreise und dem illegalen Aufenthalt, die in Italien zu Recht
mit erheblichen Freiheitsstrafen geahndet werden. Es liegen keinerlei Auslieferungshindernisse
vor, denn weder der Asylantrag des einen Bruders, den er in Deutschland
gestellt hat, noch der in Deutschland zuerkannte Flüchtlingsstatus des anderen
stehen der Auslieferung im Weg. Italien gewährt selbst auch Asyl für
Flüchtlinge aus Syrien. Zudem wurde angemerkt, dass im Auslieferungsverfahren
im Rahmen einer Strafverfolgung generell nicht geprüft wird, ob der Betroffene
die Tat wirklich begangen hat.

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 19.
    Oktober 2015

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