Rechtsnews 15.03.2012 Julia Brunnengräber

Auslandsstudium: Wohnsitzerfordernis der Niederlande diskriminierend?

Die Niederlande fördert das Auslandsstudium. Diese Förderung trägt die Bezeichnung „MNSF“. Aber die Förderung wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt. Im Fokus ist folgende Bedingung: Die Wohnsitzerfordernis. Wer mindestens drei der vorherigen sechs Jahre wohnhaft in den Niederlanden war, darf MNSF erhalten. Der EuGH hatte zu prüfen, ob diese nationale niederländische Regelung gegen das EU-Recht verstößt oder nicht.

EuGH: Wohnsitzerfordernis führt zu Ungleichbehandlung

Der EuGH sieht es als problematisch an, Wanderarbeitnehmer und Grenzarbeitnehmer mit niederländischen Arbeitnehmern zu vergleichen. Staatsangehörige sind in der Regel eher dazu in der Lage die Wohnsitzerfordernis zu erfüllen als Wanderarbeitnehmer und Grenzarbeitnehmer beziehungsweise deren Kinder, die das Auslandsstudium von den Niederlanden aus antreten wollen. Vielmehr sei das mittelbar diskriminierend. Es gibt auch viele Deutsche, die in den Niederlanden arbeiten, aber in Deutschland wohnen. Sind die Studenten erhöht mobil, sei das legitim und sollte nicht beschränkt werden. In der EU sei die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, so der Gerichtshof. Wird das durch diese Drei-von-sechs-Jahren-Regel eingeschränkt, beschneide das diese Freizügigkeit.

  • Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Februar 2012, Az.: C-542/09

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