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Rechtsnews 28.01.2013 Julia Brunnengräber

Festbetrag für Arzneimittel mit Paliperidon gekippt

Es gibt bestimmte Arzneimittel, die bei Erkrankungen eingesetzt werden, die die menschliche Psyche betreffen. Soll Schizophrenie behandelt werden, kommen Medikamente mit den Wirkstoffen Risperidon und Paliperidon zur Anwendung. Sie sind sogenannte atypische Antipsychotika. Für diese Medikamentengruppe legte der Spitzenverband Bund der Krankenkassen einen Festbetrag fest. Dagegen wandte sich eine Klägerin des Arzneimittels Invegas. Dieses beinhaltet den Wirkstoff Paliperidon. Sie wollte den Preis nicht auf den Festbetrag herabsetzen, wodurch sie Schwierigkeiten mit ihrem Umsatz bekam und aufgrunddessen vor Gericht ging, um gegen die Festbetragsfestsetzung vorzugehen. Das Landessozialgericht musste eine Entscheidung in dieser Sache treffen.

LSG: Aufhebung der Festbetragsfestsetzung

Tatsächlich ordnete das Landessozialgericht an, dass diese Festbetragsfestsetzung für solche Paliperidon-Medikamente aufzuheben ist. Dafür gab es Gründe. Es erklärte, dass die Klägerin zum einen in ihrem Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) verletzt worden ist und zum anderen in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Grundgesetz). Es war nicht ausreichend beachtet worden, dass Paliperidon zum einen für die Schizophrenie-Behandlung eingesetzt wird, zum anderen aber auch, um psychotische oder manische Symptome bei schizoaffektiven Störungen zu behandeln. Daher liegen Beurteilungsfehler vor. Quelle:

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  • Pressemitteilung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Juli 2012, Az.: L 1 KR 296/09 KL

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