Rechtsnews 05.06.2013 Manuela Frank

EuGH muss Fragen in Bezug auf die KMU-Empfehlung beantworten

Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen vorgelegt, die sich auf die Voraussetzungen dafür beziehen, ob zwei oder mehrere Firmen als eine Einheit betrachtet werden müssen, wenn beurteilt werden soll, ob es sich um ein kleines oder aber ein mittleres Unternehmen handelt.

GmbH fordert Investitionszulage

Im zugrundeliegenden Fall forderte eine klagende GmbH eine erhöhte Investitionszulage entsprechend § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 2005. Hierfür müssen allerdings die Charakteristika für Kleinstunternehmen und kleine sowie mittlere Unternehmen entsprechend der Empfehlung der Europäischen Kommission (KMU-Empfehlung) erfüllt sein. Die Klägerin hält zwar fürsich betrachtert die Schwellenwerte der KMU-Empfehlung ein, dennoch erhielt sie vom Finanzamt keine erhöhte Investitionszulage, da dieses davon ausgeht, dass die Klägerin gemeinsam mit einer anderen GmbH eine Wirtschaftseinhalt bilde.

EuGH muss Entscheidung fällen

Nun muss der Europäische Gerichtshof entscheiden, da die Europäische Kommission zwar spezielle Voraussetzungen für die Annahme verbundener Firmen dargelegt hat, in ihrer Spruchpraxis jedoch bei deren Nichtvorhandensein an der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung festhält, die im Zusammenhang mit der Vorgängerempfehlung aus 1996 entwickelt wurde, welche nicht sehr präzise ist. Eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besteht bisher nur zu der Vorgängerempfehlung, die im Jahr 2003 abgelöst worden war. Quelle:

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 6. März 2013; AZ: III R 30/11

 

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€