In dem zugrunde liegenden Fall stand ein 79-jähriger Mann vor Gericht. Es lag eine Anklage gegen ihn vor. Ihm wurde vorgeworfen, einen Menschen ermordet zu haben, also ihn „vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft getötet zu haben“. Es geht um den Abend am 13. Dezember 2010. Der Rentner wurde von fünf Personen auf seinem eigenen Grundstück überfallen. Sie wollten Wertgegenstände von ihm haben. Während des Überfalls wurde aber ein Alarm ausgelöst, weswegen die Täter flüchten wollten und davon rannten. Allerdings nahm sich der Rentner eine Waffe zur Hand und schoss, wodurch einer der fünf Personen getötet wurde.
Hinreichender Verdacht besteht
Der Ansicht des Gerichts nach, war der Angeklagte hinreichend verdächtig, Schuld an dem Totschlag zu sein, weswegen das Hauptverfahren eröffnet wurde. Zwar hatte der Angeklagte behauptet, er habe zuerst einen Schuss gehört und sich daraufhin verteidigen wollen. Dafür gab es jedoch keine Anhaltspunkte und daher konnte das Gericht nicht von der Richtigkeit dieser Aussage ausgehen. Vielmehr erklärte das Gericht, dass der Angeklagte nicht aus Notwehr gehandelt hat. Auch kein anderer Irrtum, der damit zusammen hängen könnte, wird als Anlass für die Tötung gesehen. „Anhaltspunkte für eine Notwehrlage aufgrund eines gegenwärtigen Angriffs auf das Eigentum des Angeklagten“ gab es auch nicht. Da die fünf Personen wegen des ausgelösten Alarms bereits davon liefen, lag keine Notwehr- und Verteidigungssituation vor, in der sich der Rentner befunden hatte. Über den weiteren Verlauf der Hauptverhandlung und das Strafmaß wird noch entschieden. Quelle:
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Rentner wegen Totschlag vor Gericht erhalten
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- Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Celle vom 15. Februar 2013
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