Nach mehrjährigem Kampf endet der Streit um Zigarettenrauch in den eigenen vier Wänden erfolgreich für Raucher.
Was war passiert?
Die Vermieterin des Rentners Friedhelm Adolfs hatte diesem fristlos den Mietvertrag gekündigt. Als Grund gab sie eine unzumutbare Belästigung und eine Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn im Mehrparteienhaus an. Nachdem die Frau von Adolfs verstorben sei, habe dieser nicht mehr ausreichend gelüftet. Adolfs selbst hatte nach eigener Aussage nie Probleme mit den Nachbarn und es seien auch keine Beschwerden an ihn herangetragen worden.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Erfolg für Raucher – Rentner Adolfs siegt vor Gericht erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Adolfs siegt in letzter Instanz
Nachdem zunächst sowohl das zuständige Amtsgericht als auch das Landgericht die fristlose Kündigung der Vermieterin für wirksam erklärten, zog Friedhelm Adolfs vor den Bundesgerichtshof. Dieser ordnete eine neue Beweisaufnahme an und vernahm 13 Zeugen. Diese gaben übereinstimmend an, nichts von Rauchschwaden mitbekommen zu haben. Auch wenn sie bei dem Rentner zu Besuch gewesen sind, habe dieser immer ausreichend gelüftet.
Somit ging der Fall an das Landgericht Düsseldorf zurück. Dieses wies die Klage der Vermieterin ab; die Fristlose Kündigung der Wohnung ist damit unwirksam.
Präzedenzfall für andere Raucher
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist (eine erneute Änderung des Urteils gilt als extrem unwahrscheinlich), kann es als wegweisend für andere Fälle angesehen werden. Nun herrscht Klarheit für die Frage, inwieweit Rauchen in den eigenen vier Wänden zulässig ist. Grundsätzlich ist das Rauchen im eigenen Zuhause folglich zulässig. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass ausreichend gelüftet wird und die Gesundheit der anderen Hausbewohner nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird.
Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.