Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 31.05.2013 Manuela Frank

Übergabe verurteilter Personen zwischen Mitgliedsstaaten

Im zugrundeliegenden Fall stand der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl im Fokus. Durch diesen Beschluss soll ein neues System der Übergabe von verurteilten bzw. verdächtigen Personen zwischen Mitgliedstaaten zur Ausführung der strafrechtlichen Urteile etabliert werden, durch das die Justizbehörden einfacher und schneller zusammenarbeiten und das gemeinsame Ziel der Union leichter erreichen können.

Zehnjährige Haftstrafe wegen betrügerischen Konkurses

Konkret ging es um die Auslieferung eines Mannes nach Italien, welche die Audiencia Nacional (Spanien) im Oktober 1996 für zulässig erklärte. In Italien sollte dann das Strafverfahren gegen ihn durchgeführt werden. Am nächsten Tag gewährte man ihm die Freilassung, nachdem er eine Kaution von ca. 30 000 Euro geleistet hatte. Allerdings floh er und konnte somit nicht den italienischen Behörden ausgeliefert werden. Das Gericht in Italien stellte dann im Jahr 1997 das Nichterscheinen des Mannes fest und forderte, dass die weiteren Zustellungen an den Anwälten vorzunehmen seien, die schon benannt worden waren. Drei Jahre später wurde der Mann in Abwesenheit zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt, da er sich des betrügerischen Konkurses schuldig gemacht hatte.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Übergabe verurteilter Personen zwischen Mitgliedsstaaten erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Übergabe des Mannes an Italien

Nachdem er festgenommen werden konnte, weigerte er sich gegen die Überlieferung an die italienische Behörde, da er zum einen einen anderen Anwalt im Berufungsverfahren engagiert hatte und seine zwei ehemaligen Rechtsanwälte entbunden hatte, die allerdings dennoch die Zustellungen erhalten haben, zum anderen müsse Italien die Möglichkeit gewährleisten, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Im September des Jahres 2008 erlaubte die Audiencia Nacional die Übergabe des Mannes an Italien, sodass dort die Strafe vollstreckt werden konnte, da nicht bewiesen werden konnte, dass die vom Mann beauftragten Anwälte diesen nicht mehr vertreten hätten. Seine Verteidigungsrechte standen ihm zu, denn er wusste von der Verhandlung und sei freiwillig nicht vor Gericht erschienen. Gegen das Urteil legte der Mann Rechtsbehelf ein. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Mitgliedstaaten generell dazu verpflichtet sind, jeden Europäischen Haftbefehl zu vollstrecken. Die Justizbehörde, die den Befehl vollstreckt, kann die Vollstreckung lediglich an die Bedingungen knüpfen, die im Rahmenbeschluss festgehalten sind. Eine Justizbehörde kann die Vollstreckung aufgrund des Rahmenvertrages dann nicht verweigern, wenn der Betroffene selbst nicht bei der Verhandlung dabei ist und stattdessen seinen Anwalt damit beauftragt hat, ihn zu verteidigen und dies dann auch geschehen ist. Dies war auch in der zugrundeliegenden Sache der Fall. Weiterhin ist der Europäische Gerichtshof der Meinung, dass der Rahmenbeschluss mit dem Recht auf ein faires Verfahren und einen wirksamen Rechtsbehelf sowie mit den Verteidigungsrechten vereinbar ist. Somit kann also festgehalten werden, dass “die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls […] nicht von der Möglichkeit einer Überprüfung der in Abwesenheit ausgesprochenen Verurteilung abhängig gemacht werden” kann.    

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€