Am Mittwoch, den 22.09.2021, haben sich die Gesundheitsminister der Länder mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn getroffen. Beim Treffen ging es darum, ob ein gemeinsames Vorgehen beim Ende der Entschädigungszahlung für Ungeimpfte beschlossen werden soll. Muss ein Arbeitnehmer in Deutschland wegen Coronaverdachts in Quarantäne, so soll dieser keine staatliche Unterstützung mehr erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der Quarantänepflichtige nicht geimpft ist.
Entscheidung der Gesundheitsminister
Wie haben die Gesundheitsminister mit dem Bundesgesundheitsminister entschieden? Ab spätestens November 2021 sollen Arbeitnehmer, die Verdienstausfälle aufgrund von Quarantäne beklagen, keine Entschädigung erhalten. Besteht ein Infektionsverdacht etwa als Kontaktperson von Infizierten, kann das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnen. Daher kann der Arbeitnehmer auch nicht auf der Arbeit erscheinen. Die Quarantänepflicht besteht jedoch nicht mehr für die Menschen, die schon geimpft sind. Für vollständig Geimpfte gelten die meisten Quarantäne-Regelungen nicht. Bislang hatten Beschäftige, aufgrund einer angeordneten Quarantäne, einen Anspruch auf Entschädigung, wegen der finanziellen Ausfällen. Wie wird jedoch die Abschaffung begründet? Da inzwischen jedem ein Impfangebot gemacht werden konnte, müssten Quarantäneanordnungen und die daraus resultierenden finanziellen Ausfälle nicht mehr hingenommen werden. Es erscheint äußerst fraglich, ob die Steuerzahler weiterhin für die Verdienstausfälle aufkommen sollen. Es handelt sich um die Frage der Fairness laut Gesundheitsminister Spahn.
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Kritik an der Entscheidung
Die Entscheidung der Landesminister und des Bundesgesundheitsminister stößt nicht überall auf positive Resonanz. Betrachtet man sich den Hintergrund der Entscheidung, könnte man meinen, dass es sich um eine „Impfpflicht durch die Hintertür“ handelt. Der Druck auf die Ungeimpften wächst weiter aufgrund der neuen Regelung. Durch die Entscheidung könnten weitere Konflikte entstehen. Die Politik betonte immer, dass es nie eine Impfplicht geben solle, die Impfung sei freiwillig. Durch die heutige Entscheidung erscheint es in einem weiteren Punkt äußerst fraglich, ob es sich nicht doch um eine indirekte Impfpflicht handelt. Ausnahmen gibt es jedoch für die Menschen, die eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können. Weiterhin führt auch die Regelung dazu, dass es zu immer weiteren Konflikten innerhalb von Betrieben kommt. Niemand soll aufgrund seiner Entscheidung zur Impfung Rechte oder Ansprüche verlieren. Daher erscheint es äußerst fraglich, ob diese Neuregelung nicht weiter zu einer „Impfpflicht“ führt.
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Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-ungeimpfte-lohnfortzahlung-100.html
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