Rechtsnews 09.08.2023 Alex Clodo

Einbruch: Zahlt die Versicherung, wenn eingebrochen wird?

Ein Einbruch ist eine Straftat , bei der jemand in eine fremde Wohnung oder ein fremdes Haus eindringt, um etwas zu stehlen oder einen anderen Schaden anzurichten. Ein Einbruch liegt vor, wenn der Täter die Tür oder das Fenster aufbricht, aufhebelt oder anderweitig gewaltsam öffnet. Auch wenn der Täter einen falschen Schlüssel oder eine gestohlene Karte benutzt, gilt das als Einbruch. Kein Einbruch ist es hingegen, wenn der Täter die Tür oder das Fenster offen vorfindet oder wenn er sich von einem Bewohner einladen lässt.

Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?

Wenn bei einem Einbruch etwas gestohlen oder beschädigt wird, kann man sich an verschiedene Versicherungen wenden, je nachdem, was betroffen ist. Die wichtigsten Versicherungen sind:

– Die Hausratversicherung: Sie zahlt für die gestohlenen oder beschädigten Sachen, die zum Hausrat gehören. Das sind zum Beispiel Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck oder Bargeld. Die Hausratversicherung zahlt in der Regel den Wiederbeschaffungswert der Sachen, also das, was sie neu kosten würden. Manche Versicherungen haben aber eine Höchstgrenze für bestimmte Sachen, wie zum Beispiel Schmuck oder Bargeld. Außerdem muss man einen Selbstbehalt bezahlen, also einen Teil des Schadens selbst tragen.

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

– Die Gebäudeversicherung: Sie zahlt für die Schäden am Gebäude selbst, also zum Beispiel an der Tür, dem Fenster oder dem Boden. Die Gebäudeversicherung zahlt in der Regel den Reparaturkosten oder den Wiederherstellungswert des Gebäudes. Auch hier kann es eine Höchstgrenze oder einen Selbstbehalt geben.

– Die Glasversicherung: Sie zahlt für die Schäden an den Fensterscheiben oder anderen Glasflächen im Haus. Die Glasversicherung zahlt in der Regel den Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert des Glases. Auch hier kann es eine Höchstgrenze oder einen Selbstbehalt geben.

Wann zahlt die Versicherung nicht bei einem Einbruch?

Die Versicherungen zahlen nicht immer bei einem Einbruch. Es gibt einige Fälle, in denen die Versicherung die Zahlung verweigern kann. Das sind zum Beispiel:

– Wenn der Einbruch nicht nachgewiesen werden kann: Die Versicherung verlangt in der Regel einen Polizeibericht und eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Sachen. Wenn man diese nicht vorlegen kann oder wenn die Polizei keinen Einbruch feststellt, kann die Versicherung die Zahlung ablehnen.

– Wenn der Einbruch grob fahrlässig begünstigt wurde: Die Versicherung kann die Zahlung kürzen oder ganz verweigern, wenn man den Einbruch durch sein eigenes Verhalten erleichtert hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man die Tür oder das Fenster offen gelassen hat, wenn man den Schlüssel unter der Fußmatte versteckt hat oder wenn man den Einbrecher selbst ins Haus gelassen hat.

– Wenn der Einbruch von einer bekannten Person begangen wurde: Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Einbrecher eine Person ist, die man kennt oder mit der man zusammenlebt. Das gilt zum Beispiel für Familienmitglieder, Freunde, Bekannte oder Mitbewohner. Ausnahme: Wenn der Einbrecher gewalttätig war oder unter Zwang gehandelt hat.

Wie kann man sich vor einem Einbruch schützen?

Um einen Einbruch zu vermeiden oder zumindest zu erschweren, kann man einige Maßnahmen ergreifen. Das sind zum Beispiel:

– Die Tür und das Fenster immer abschließen, auch wenn man nur kurz weggeht.

– Die Schlüssel nicht an leicht zugänglichen Orten verstecken oder anderen Personen anvertrauen.

– Die Rollläden oder die Gardinen nicht immer geschlossen halten, um den Eindruck zu erwecken, dass jemand zu Hause ist.

– Eine Alarmanlage oder eine Kamera installieren, die bei einem Einbruch auslöst oder aufzeichnet.

– Wertvolle Sachen in einem Safe oder einem Schließfach aufbewahren oder mit einer individuellen Kennzeichnung versehen.

– Eine Inventarliste der Hausratsachen erstellen und mit Fotos oder Rechnungen belegen.

– Eine ausreichende Versicherung abschließen, die den Hausrat und das Gebäude abdeckt.

Fazit

Ein Einbruch ist eine traumatische Erfahrung, die nicht nur materielle, sondern auch psychische Schäden verursachen kann. Um sich davor zu schützen, sollte man sowohl präventive als auch versicherungstechnische Maßnahmen ergreifen. Wenn es doch zu einem Einbruch kommt, sollte man die Polizei informieren und die Versicherung kontaktieren. Dabei sollte man darauf achten, alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen und keine grobe Fahrlässigkeit zu zeigen. Nur so kann man sich eine angemessene Entschädigung sichern.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Sind knapp zwei Jahre Haft für einen Einbruch gerechtfertigt?

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive