Rechtsnews 27.05.2025 Alex Clodo

Was Sie beim Verkauf über eBay beachten sollten – Ihr rechtlicher Leitfaden

eBay ist eine der beliebtesten Plattformen für private und gewerbliche Verkäufe in Deutschland. Doch viele Nutzer sind sich nicht bewusst, dass auch hier rechtliche Fallstricke lauern können. Wer sich nicht informiert, riskiert Abmahnungen, Rückforderungen oder sogar Klagen. In diesem Beitrag erfahren Sie als Laie in leicht verständlicher Sprache, worauf Sie bei einem Verkauf über eBay achten müssen – juristisch abgesichert, vollständig und strukturiert.

Inhaltsverzeichnis

Gewerblicher oder privater Verkäufer – wo ist die Grenze?

Viele denken, sie seien automatisch Privatverkäufer, solange sie keine Firma haben. Doch das Gesetz schaut nicht auf Ihren Gewerbeschein, sondern auf Ihre tatsächliche Tätigkeit. Wenn Sie regelmäßig, mit Gewinnerzielungsabsicht und in größerem Umfang Waren verkaufen, gelten Sie rechtlich als gewerblicher Verkäufer – mit allen rechtlichen Pflichten.

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Was Sie beim Verkauf über eBay beachten sollten – Ihr rechtlicher Leitfaden erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Merkmale eines gewerblichen Verkäufers:
    • häufige Verkäufe (mehrere pro Monat)
    • Neuwaren oder größere Mengen gleichartiger Artikel
    • eigenes Logo oder Shop
    • eigene AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum
  • Risiken der Fehleinschätzung: Wenn Sie gewerblich handeln, sich aber als Privatperson ausgeben, drohen Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherverbänden sowie Rückzahlungsansprüche von Käufern.

Muss ich ein Widerrufsrecht gewähren?

Nur gewerbliche Verkäufer müssen Verbrauchern ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen gewähren (§ 355 BGB). Privatpersonen dürfen Verkäufe rechtlich bindend und ohne Rückgabemöglichkeit gestalten. Aber Achtung: Wenn Sie doch als gewerblich eingestuft werden, können Käufer auch nach Wochen noch widerrufen!

Was bedeutet Gewährleistung und wie schließe ich sie aus?

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht (§§ 434 ff. BGB) schützt Käufer vor Mängeln. Sie gilt zwei Jahre lang. Privatpersonen dürfen sie vollständig ausschließen, müssen dies aber ausdrücklich im Angebot schreiben.

Formulierungsbeispiel: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“

Gewerbliche Verkäufer dürfen die Frist nur auf 1 Jahr bei Gebrauchtwaren verkürzen – ein völliger Ausschluss ist rechtswidrig.

Was muss ich in der Artikelbeschreibung beachten?

Wesentliche Eigenschaften des Artikels müssen korrekt und vollständig angegeben sein. Dazu gehören:

  • Zustand (neu, gebraucht, defekt)
  • Technische Daten (Modell, Größe, Farbe)
  • Lieferumfang (Zubehör, Verpackung)

Werden Mängel verschwiegen oder Eigenschaften falsch beschrieben, haftet der Verkäufer. Das kann zum Rücktritt oder zur Minderung führen.

Wer trägt das Risiko beim Versand?

Privatverkäufer tragen das Risiko nur bis zur Übergabe an den Versanddienstleister. Danach liegt es beim Käufer (§ 447 BGB). Gewerbliche Verkäufer haften bis zur tatsächlichen Übergabe beim Käufer (§ 475 BGB).

Tipp: Dokumentieren Sie den Versand mit Sendungsnummer, Quittung und Foto vom Paket.

Welche steuerlichen Pflichten gelten?

Regelmäßige Verkäufer können steuerlich relevant werden. Das gilt, wenn Sie:

  • mit Gewinnerzielung handeln
  • über 600 Euro Gewinn im Jahr erzielen
  • mehr als „gelegentlich“ verkaufen

Dann kann Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer anfallen. Im Zweifel empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters.

Welche AGB und eBay-Regeln muss ich einhalten?

eBay ist keine rechtsfreie Zone. Verkäufer müssen die eBay AGB sowie die Richtlinien zum Einstellen von Artikeln beachten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Keine illegalen Waren
  • Keine Markenfälschungen
  • Keine rechtswidrigen Bedingungen

Was droht bei Verstößen gegen das eBay-Recht?

Die Konsequenzen können gravierend sein:

  • Abmahnungen mit hohen Kosten (500–2.000 €)
  • Rückforderungen durch Käufer
  • Strafanzeigen bei Betrugsverdacht
  • eBay-Kontosperrung

Drei echte Beispiele aus der Praxis

  1. Fall A: Eine Privatperson verkauft 300 Handys über eBay, gibt sich aber als Privatverkäufer aus. Folge: Abmahnung durch Wettbewerber und Rücktritt vieler Käufer.
  2. Fall B: Ein Verkäufer verschweigt einen Haarriss in einem Fahrradrahmen. Käufer klagt – Gericht gibt ihm Recht, Rückzahlung und Versandkosten müssen übernommen werden.
  3. Fall C: Eine Frau verkauft Kleidung mit dem Hinweis „Keine Rückgabe“, wird aber als gewerbliche Händlerin eingestuft. Verbraucherzentrale mahnt sie ab – Kostenpunkt: 1.200 €.

Mögliche rechtliche Hindernisse

Hindernis Ursache Mögliche Lösung
Fehleinstufung als Privatperson Zu viele Verkäufe, gleichartige Artikel Korrekte Angabe als gewerblicher Händler, Impressum hinzufügen
Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung Gewerblicher Verkauf ohne Rechtsbelehrung Rechtstexte anwaltlich prüfen lassen
Haftung trotz Gewährleistungsausschluss Mangel war arglistig verschwiegen Mängel vollständig und ehrlich angeben

Konkrete Handlungsanweisungen

  • Stellen Sie fest, ob Sie privat oder gewerblich verkaufen – notieren Sie Anzahl, Art und Ziel Ihrer Verkäufe.
  • Formulieren Sie rechtskonforme Ausschlüsse der Gewährleistung (z. B. mit Mustersatz oben).
  • Verwenden Sie bei Unsicherheit Anwaltssuche nach Rechtsgebiet: Internetrecht.

Wo bekomme ich rechtliche Hilfe?

Folgende Stellen bieten Unterstützung:

 

 

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