Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 19.06.2012 Julia Brunnengräber

E Zigaretten laut OVG kein Arzneimittel

Im Mittelpunkt dieses Falls standen E Zigaretten (Elektrische Zigaretten). Vor dem OVG hatte sich das Land Nordrhein-Westfalen zu verteidigen. Es hatte nämlich in einer Pressemeldung vor E Zigaretten gewarnt und sie als Arzneimittel bezeichnet. Das OVG hatte zu entscheiden, ob solche Äußerungen zulässig sind oder nicht.

Gesundheitsministerium in NRW warnte vor E Zigaretten

Nikotinhaltige E Zigaretten seien als Arzneimittel anzusehen, das jedoch nicht zugelassen sei. Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten sei strafbar. „Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht.“ (Pressemitteilung des OVG Hamm) Vor ihnen müsse gewarnt werden, so die Pressemeldung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums. Ist die E Zigarette also ein Medizinprodukt? Dass dies so sei wurde sowohl an die Bezirksregierungen als auch an Apotheken in NRW so weiter gegeben. Ein Hersteller von E Zigaretten klagte dagegen in Form einer einstweiligen Anordnung an. Solche Äußerungen wollte er untersagt wissen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
E Zigaretten laut OVG kein Arzneimittel erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

OVG: Äußerungen in Pressemeldung sind rechtswidrig

Das OVG stellte fest, dass die Äußerungen in der Pressemeldung und dem Erlass rechtswidrig sind. E Zigarette und nikotinhaltiges Liquid fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz und auch nicht unter das Medizinproduktegesetz. Weder Entwöhnung von Nikotinkonsum, noch Linderung einer Nikotinabhängigkeit stehen im Vordergrund. Ein therapeutischer und prophylaktischer Zweck liege auch nicht vor. Daher sind E Zigaretten kein Arzneimittel.

Quelle:

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€