Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wirft ihre Schatten voraus: Nach jahrelangen, oft zäh verlaufenden Arbeiten auf höchster europäischer Ebene wurde am 6. April die endgültige Textfassung der Verordnung vorgelegt. Am 14. April stimmte das EU-Parlament der Verordnung zu. Im Mai soll die DSGVO in Kraft treten, die in ihr enthaltenen gesetzlichen Vorschriften sollen dann ab Mai 2018 überall in der EU Gültigkeit haben. rechtsanwalt.com verschafft Ihnen mit dieser dreiteiligen Reportage einen Überblick über die DSGVO.
Was ist die Datenschutzgrundverordnung?
Die Datenschutzgrundverordnung ist der zentrale Bestandteil eines Datenschutzpaketes, das auf EU-Ebene für eine Vereinheitlichung des Datenschutzrechtes in Europa sorgen soll. Die EU-Datenschutzreform wurde am 25. Januar 2012 von der EU-Kommission vorgestellt – die nun ihrem Ende zulaufenden Arbeiten an der DSGVO dauern also schon seit mehr als vier Jahren an. Anders als sonst üblich arbeitet die EU in diesem Fall nicht mit einer Richtlinie sondern mit einer Verordnung. Die in der Datenschutzgrundverordnung enthaltenen Regeln werden daher in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich sein. Lediglich einige wenige Vorschriften der Verordnung werden eine Öffnungsklausel beinhalten, die den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, rechtliche Rahmenbedingungen in gewissem Umfang anzupassen.
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DSGVO: Die neue Datenschutzgrundverordnung der EU erhalten
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Neue Regelungen durch die Datenschutzgrundverordnung
Die DSGVO soll im gesamteuropäischen Rahmen sicherstellen, dass der Schutz von personenbezogenen Daten gewährleistet wird und dass innerhalb der EU ein freier Datenverkehr möglich wird. Das sogenannte Recht auf Vergessenwerden soll mit der DSGVO ebenso eingeführt werden, wie eine Reihe von Vorschriften über Datenschutzbeauftragte in Unternehmen und über Sanktionierungsmöglichkeiten für den Gesetzgeber, falls sich Unternehmen pflichtwidrig nicht an die neuen Regelungen halten.
Da sich die DSGVO auf zahlreiche Unternehmen zum Teil gravierend auswirken wird und hierbei nicht nur positive Effekte erwartet werden, gab es bereits viel Kritik. Lesen Sie deshalb in Teil 2 und Teil 3 der rechtsanwalt.com-Reportage über die DSGVO: Auf was sich Verbraucher und Unternehmer in Zukunft einstellen müssen und welche Maßnahmen sie im Umgang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung ergreifen sollten.
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