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Rechtsnews 18.02.2008 kduda

Diskriminierungsklage sorgt für Aufsehen

Vor dem Wiesbadener Arbeitsgericht ist einer der ersten Rechtstreite anhängig, der nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu entscheiden ist. Der Fall ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert. Allein die Höhe der Schadensersatzforderung ist für deutsche Verhältnisse ungewöhnlich. Eine halbe Million Euro fordert eine Versicherungsangestellte von  ihrem Arbeitgeber. Ihr Vorwurf: mehrfache Diskriminierung wegen ihres Geschlechts und ihrer türkischen Abstammung. Benachteiligung begann mit ihrer Schwangerschaft Als Hauptverdienerin wollte die Klägerin sogleich nach ihrem Mutterschutz die Arbeit wieder aufnehmen. Nach Ablauf der drei Monate habe ihr Arbeitgeber auf Elternzeit gedrungen. Auch hatte ein anderer Mitarbeiter bereits ihre Stelle erhalten. Als Nachfolger, nicht bloß Vertreter. Als sich die junge Mutter damit nicht einverstanden erklärte, wurde sie in einen wirtschaftlich aussichtslosen Bezirk versetzt, mit wenig Aussicht auf Provision. Von ihr benötigte Arbeitsmittel, wie z.B. einen Laptop stellte man ihr dort nicht zur Verfügung. Das Gehalt war wesentlich niedriger. Als Alleinverdienerin der Familie fürchtete sie um die Entziehung ihrer Existenzgrundlage und klagte gegen das Versicherungsunternehmen. Mit dieser Klage könnte die hitzige Diskussion um die Auswirkungen des AGG neu angefacht werden. Das Gesetz, welches unter scharfer Kritik im August 2006 in Kraft getreten ist, soll verhindern, dass jemand im Arbeits- oder Geschäftsleben wegen seiner ethnischen Herkunft oder Rasse, seines Geschlechts oder Alters, seiner Behinderung, sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung benachteiligt wird. Während die Diskriminierung wegen des Geschlechts bereits seit Jahrzenten verboten ist, sorgten die neu eingeführten Diskriminierungsmerkmale für große Unsicherheit. Zahlreiche Paragraphen sind schwammig formuliert. Zu deren Auslegung sollte möglichst ein Gerichtsurteil ergehen. Dieses wird wohl nicht lange auf sich warten lassen. Der Ausgang des Verfahrens ist mit Spannung zu erwarten. Quellen und Links

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