Bayrische Beamte werden auch weiterhin eine 42 Stunden-Woche haben. Die Klage des bayrischen Beamten scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht. (Az.: 2 BvR 398/07)
In Bayern wurde die Arbeitszeit von 40 auf 42 Wochenstunden, ohne eine Erhöhung ihrer Bezüge, verlängert, wobei es für Beamte ab 50 und Schwerbehinderte Sonderregelungen gab. Der Kläger sah sein Selbstbestimmungsrecht verletzt, indem Beamte unter 50 Jahre eine längere Arbeitszeit ableisten müssen, ohne dafür mehr Geld zu erhalten. Er bemängelte, dass Angestellte im öffentlichen Dienst eine geringere Wochenarbeitszeit hätten. Er argumentierte, dass durch diesen Beschluss seine Freizeit beschnitten würde, die einen wesentlichen Aspekt seiner Persönlichkeit ausmache.
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GVG: Klage abgewiesen- Beamte dürfen 42 Stunden die Woche arbeiten erhalten
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Das Verfassungsgericht betonte, dass das Recht der Beamten und der Angestellten von Grund auf unterschiedlich sei. Die Dienstzeiten des Beamten würden seit jeher einseitig vom Dienstherrn festgesetzt, die der Arbeitnehmer werde durch die Tarifparteien vereinbart. Daher sei auch eine Ungleichbehandlung in Bezug auf die wöchentliche Arbeitszeit durchaus möglich. Eine Gesundheitsgefahr gehe von einer 42-Stunden-Woche nicht aus. Auch das Alimentationsprinzip sei nicht verletzt. Solange sich die Besoldung im Rahmen des Angemessenen halte, müsse die Mehrarbeit nicht zusätzlich vergütet werden. Quellen:
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Welt.de: „Beamte dürfen 42 Stunden pro Woche arbeiten„
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