Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Das besondere elektronische Anwaltspostfach freischalten
Um das besondere elektronische Anwaltspostfach freischalten zu können, benötigt ein Rechtsanwalt zunächst eine beA-Karte, dazu außerdem ein Lesegerät und eine PIN-Nummer. Diese wird dem Rechtsanwalt durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) separat von der beA-Karte zugeschickt, ähnlich wie bei EC-Karten einer Bank. Die Verwaltung der PIN erfolgt über eine Software, die sich jeder Rechtsanwalt auf der für das besondere elektronische Anwaltspostfach eingerichteten Website herunterladen kann. Die Bereitstellung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs wird Anwälte in Zukunft zwischen 65 und 70 Euro pro Jahr kosten. Die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs sollen diese Kosten jedoch nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer mehr als kompensieren.
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