Rechtsnews 14.09.2016 Christian R.

Das neue besondere elektronische Anwaltspostfach

In Kürze wird das besondere elektronische Anwaltspostfach (kurz: beA) eingeführt. Dieses wird es Rechtsanwälten ermöglichen, auf einfache Art und Weise am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Der elektronische Rechtsverkehr gewinnt zunehmend an Bedeutung – er ermöglicht es, prozessrelevante Erklärungen auf rechtlich und technisch abgesichertem Wege gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften zeitsparend elektronisch abzugeben.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach

Das besondere elektronische Anwaltspostfach beA wird die Nachfolge des Vorgängersystems EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) übernehmen. Dieses hatte unter anderem deshalb Nachteile, weil die Voraussetzungen zu seiner Nutzung aufgrund unterschiedlicher landesrechtlicher Regelungen zu verschieden waren. Das im Jahr 2013 erlassene Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördElRV) vereinheitlichte jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr bundesweit. Die Postfächer aller Rechtsanwälte in Deutschland werden ab dem 29. September 2016 für den Empfang zur Verfügung stehen.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach freischalten

Um das besondere elektronische Anwaltspostfach freischalten zu können, benötigt ein Rechtsanwalt zunächst eine beA-Karte, dazu außerdem ein Lesegerät und eine PIN-Nummer. Diese wird dem Rechtsanwalt durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) separat von der beA-Karte zugeschickt, ähnlich wie bei EC-Karten einer Bank. Die Verwaltung der PIN erfolgt über eine Software, die sich jeder Rechtsanwalt auf der für das besondere elektronische Anwaltspostfach eingerichteten Website herunterladen kann. Die Bereitstellung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs wird Anwälte in Zukunft zwischen 65 und 70 Euro pro Jahr kosten. Die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs sollen diese Kosten jedoch nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer mehr als kompensieren.

Lesen Sie weiterführende Informationen dazu in unserem aktuellen Spezialbeitrag:

Quelle: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/bea-das-besondere-elektronische-anwaltspostfach/

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