Rechtsnews 07.08.2008 Christian Schebitz

“Crystal” vor dem BGH – Reaktion auf die Gefährlichkeit einer Droge

Es ist also beschlossen: Der Grenzwert zur “geringfügigen Menge” bei Crystal wurde herabgesetzt. Ein Blick auf das Presse-Echo verrät warum. Man könnte sich fragen, warum ein an sich trockener Sachverhalt – die Änderung eines juristischen Grenzwertes – auf eine solche Medienresonanz trifft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern in einem vielbeachteten Urteil die “geringfügige Menge” für die Partydroge Crystal herabgesetzt. Nach diesem Wert richtet sich das Strafmaß, das einem Drogenbesitzer droht, wenn er damit erwischt wird. Führt er eine Menge oberhalb dieser Grenze mit sich, muss er mit deutlich härteren Strafen rechnen. In einem solchen Fall drohen ein bis 15 Jahre Haft. Bisher orientierte sich der BGH bei dem Grenzwert an anderen Amphetamin-Derivaten, denen Methamphetamin (Crystal) in seiner chemischen Zusammensetzung ähnelt. Daher galten (wie bei Amphetaminen) bisher Mengen von bis zu 30 Gramm als “geringfügig”.

Wirksamer und gefährlicher

Fakt ist, die Partydroge Crystal ist gefährlich. Laut Aussage der vor dem BGH erschienen Experten ist die leicht herzustellende Substanz wesentlich gefährlicher als ihre chemischen Artverwandten. Die Suchtgefahr ist hoch; die Neben- und Nachwirkungen drastisch. So berichtet Welt-Online in einem Artikel von heute, dass zwei Frankfurter Rechtsmediziner vor dem BGH die Droge als mindestens doppelt so stark wie Amphetamin beschrieben haben. Mit der stärkeren Wirkung sei die Droge auch um so gefährlicher. Eine Herabsetzung der “geringfügigen Menge” sei daher ratsam, so die Experten. So folgte der Bundesgerichtshof dem Landgericht Frankfurt und setzte die Grenze zur “geringfügigen” Menge auf 5 Gramm herab. Ein deutlicher Schritt.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
“Crystal” vor dem BGH – Reaktion auf die Gefährlichkeit einer Droge erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Droge mit Geschichte – Crystal vor der Zeit als Partydroge

Dabei ist Crystal, das auch allgemein hin als “Ice” bekannt ist, keine unbekannte Droge. Wie Spiegel Online berichtet, fand der 1919 in Japan entwickelte Wirkstoff sowohl in Japan als auch in Deutschland während des zweiten Weltkrieges als Aufputschmittel Verwendung. Gerade in Japan führte der in großen Mengen produzierte Stoff zu erheblichen Suchtproblemen. Später erlebte Crystal eine Renaissance als Partydroge vor allem in den USA. Gerade weil die Herstellung vergelichsweise einfach und damit billig ist, erfreut sich die Droge einer zweifelhaften Beliebtheit. Umstände, die für die vom BGH beschlossenen 5 Gramm-Grenze sprechen. Quellen und Links

  • Welt-Online – “Ein Stoff, der Schlaf und Leben raubt”
  • Spiegel Online – “Justiz will Meth-Dealer strenger bestrafen”

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€