Corona-Notbremse für den Bund
Das Bund-Länder-Chaos in Sachen Regeln zur Bekämpfung der Pandemie soll ein Ende haben. Um eine bundeseinheitliche Regelung zu ermöglichen, erarbeitete die Bundeskanzlerin mit ihrem Kabinett einen Gesetzesentwurf aus, der die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorsieht. AfD, FDP und Linke lehnten ein Schnellverfahren ab. Daher kann die Notbremse erst gegen Ende nächster Woche in Kraft treten, sofern Bundesrat und Bundestag nach den entsprechenden Regelungen zustimmen. Die Bremse greift, wenn innerhalb von drei aufeinander folgenden Tagen der Inzidenzwert über 100 liegt. Die geplanten Regelungen der Corona-Notbremse für den Bund werden im folgenden Beitrag in ihren Kernpunkten zusammengefasst.
Kontaktbeschränkungen
Das Vorhaben der Regierung sieht nächtliche Ausgangssperren vor, die von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens gelten. Auch gibt es wieder Kontaktbeschränkungen. In Zukunft darf sich dann ein Haushalt mit nur einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Es dürfen höchstens fünf Leute sein, wobei Kinder bis 14 nicht mitgerechnet werden. Wer Sport machen will, kann dies nur noch alleine, mit einer anderen Person oder aber mit den Angehörigen des eigenen Haushalts tun.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Corona-Notbremse für den Bund erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Ladenschließungen
Es werden grundsätzlich alle Läden geschlossen, die nicht dem täglichen Lebensbedarf dienen. Geöffnet bleiben dann beispielsweise der Lebensmittelhandel, Apotheken und Buchhandlungen. Tourismus- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Seelsorgerische, therapeutische, pflegerische oder medizinische Dienstleistungen dürfen öffnen. Die Friseurbetriebe sind daher “öffnungsprivilegiert”.
Schulschließungen ab Inzidenz von 200
Für Schulen gelten Ausnahmeregelungen. Hier wird die Bremse erst betätigt, wenn eine Inzidenz von 200 innerhalb dreier aufeinanderfolgender Tage übersteigt. Dann wird der Präsenzunterricht ausgeschlossen. Die bezahlten Kinderkrankentage werden, falls das Gesetz in Kraft tritt, von 20 auf dreißig erhöht.
Passende telefonische Rechtsberatung zu allgemeinen Rechtsfragen finden Sie hier
Das könnte Sie auch interessieren:
Kurzarbeit Null gleich Null Urlaub?
Corona: Das sind die kuriosesten Regeln und Strafen weltweit
Quellen und Links:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982
https://www.tagesschau.de/inland/corona-gesetz-kabinett-101.html
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.