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Rechtsnews 23.07.2012 Julia Brunnengräber

Rechtsstreit zwischen Coca-Cola und Pepsi wegen Flaschenähnlichkeit

Coca-Cola und PepsiCo stritten sich um die Flasche, genauer um die Glasflaschenähnlichkeit, da beide Glasflaschen verwenden, in die das jeweilige Getränk gefüllt wird, die bestimmte Konturen aufweisen. Ob diese zu ähnlich sind und damit das Markenrecht von Coca-Cola verletzt wird, musste das LG Hamburg genauer unter die Lupe nehmen.

Taillierte 0,2 Glasflaschen von Coca-Cola und PepsiCo zu ähnlich?

PepsiCo verwendet die Carolina-Flasche, um Erfrischungsgetränke abzufüllen. Drei Unternehmen des Konzerns Coca-Cola gingen dagegen gerichtlich vor und wollten die Unterbindung dessen erreichen. Die typische Form der 0,2 Liter Flasche von Cola-Cola ist nämlich markenrechtlich geschützt. Dieses Markenrecht sah Coca-Cola verletzt. Die PepsiCo Carolina-Konturflasche sei der von Coca-Cola viel zu ähnlich. Coca-Cola habe einen guten Ruf und weise Attraktivität auf, die PepsiCo durch die Ähnlichkeit in unlauterer Weise ausnutzen wolle. Das warf Coca-Cola PepsiCo vor. Der Verbraucher könne so in seiner Unterscheidungskraft beeinträchtigt werden – die 0,2 Coca-Cola-Flasche also nicht mehr deutlich von der PepsiCo-Flasche unterscheiden. Stimmt das tatsächlich?

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LG Hamburg: Genügend Unterscheidungsmerkmale

Das LG Hamburg entschied, dass die Ähnlichkeit nicht hinreichend sei. Da diese hinreichende Ähnlichkeit fehle, werde das Ansehen von Coca-Cola nicht ausgenutzt, verwechsle der Verbraucher die Flaschen nicht und stelle auch keine gedankliche Verbindung zwischen beiden her. Genügend Abweichungen seien nämlich gegeben. Die von beiden eingesetzte taillierte Grundform sei eine ästhetisch-funktionale Grundform, die viele Hersteller verwenden. Allein das sei nicht schutzfähig, könne also nicht markenrechtlich geschützt werden. Das LG Hamburg hat die Flaschen genau untersucht und verglichen und so Unterschiede hinsichtlich Riffelungen der Flaschen, Gepräge, Wölbungen, Flaschenkörper und Flaschenhals festgestellt. Insgesamt ergab sich, dass die Flaschen nicht insoweit ähnlich sind, als das Coca-Cola mit seiner Klage Erfolg haben konnte.

  • Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg vom 5. Juni 2012, Az.: 315 O 310/11

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