Heute entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Online-Durchsuchung von Privatcomputern nicht verfassungskonform ist. Grund für das Verfahren ist ein seit 2006 bestehender Passus im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, welches das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt. Seit letztem Jahr häufen sich Berichte über die umstrittene Online-Durchsuchung, die Schäuble im BKA-Recht verankern möchte. Mehrere Verfassungsbeschwerden, die einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum, hatten das Verfahren zum laufen gebracht. Der ehemalige Bundesminister bemängelte in einer Anhörung im Oktober: “Ein heimlicher Komplettzugriff auf die Festplatte ist ein Grundrechtseingriff von neuer Qualität”, Eine Online-Durchsuchung greife stärker in die Privat- und Intimsphäre der Menschen ein als der große Lauschangriff. In der Urteilsverkündung betonten die Richter die Unvereinbarkeit des nordrheinwestfälischen Passus mit dem Grundgesetz. Nun muss geklärt werden, ob und in wieweit eine Online- Durchsuchung von Privatcomputern noch möglich sein wird. Quellen und Rückblicke:
-
wdr – “Der Wolf und die acht Richter”
-
rechtsanwalt.com – “Gesetz zur Online-Durchsuchung”
Kostenlose Ersteinschätzung zu
BVG: Urteilsverkündung zur heimlichen Online-Durchsuchung erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.