Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Nach intensiver Prüfung hatte er, wie in einem Zeit-Artikel zu lesen ist keine verfassungsrechtlichen Bedenken feststellen können. Das umstrittene Gesetz kann nun zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Damit ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eröffnet. Laut sueddeutsche.de wollen diesen 25.000 Bürger bestreiten. Sie sehen sich möglicherweise in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Einen solchen Ansturm von Verfassungsbeschwerden hat es in der Geschichte des BVerfG noch nicht gegeben. Namhafte Politiker, wie Burkhard Hirsch, Sabine Leutheuser Schnarrenberger (beide FDP) sowie Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag schließen sich dieser Protestwelle an. Mit einem Eilantrag wollen sie das In-Kraft-Treten verhindern. Über diesen Antrag wird aufgrund der Feiertage aber wohl erst Mitte Januar entschieden werden. Bis dahin werden alle Telekommunikationsvorgänge für sechs Monate gespeichert wie es das neue Gesetz vorsieht. Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten werfen der Bundesregierung eine Einschränkung ihres Schutzes als Berufsgeheimnisträger vor, denn auch ihre Daten könnten unter bestimmten Bedingungen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Sie befürchten das in sie gesetzte Vertrauen verlieren zu können. Mit Spannung bleibt eine Entscheidung des BVerfG abzuwarten. Quellen und Links
- Zeit.de „Datenschutz: Köhler nickt Vorratsdatenspeicherung ab“
- sueddeutsche.de „Vorratsdatenspeicherung Klageflut gegen Schäubles Schnüffel-Gesetz“
- Homepage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung
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Horst Köhler fertigt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus erhalten
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