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Rechtsschutzversicherung
Rechtsnews 12.11.2007 Christian Schebitz

Die Wellen der Vorratsdatenspeicherung

Reaktionen und Kommentare aus der Blogsphäre – Meinungen Jener, die es betrifft. Am 9. November 2007 verabschiedete der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Der Gesetzentwurf, der eine EU-Richtline umsetzen soll wurde in den vergangenen Monaten immer wieder kontrovers diskutiert. Nun wurde “die Rechtsstaatlichkeit zu Grabe getragen” und viele Webseiten und Blogs “tragen Schwarz” und bekunden ihrer Trauer. Corpus Delicti – Inhalt des Gesetzentwurfs Kern der Vorratsdatenspeicherung ist das Sammeln von Verbindungsdaten und deren Speicherung für einen Zeitraum von sechs Monaten. Gespeichert werden soll nun, grob gesagt, wer wann von wo aus mit wem in Kontakt stand. Bisher durften Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen nur Verbindungsdaten zwecks Abrechnung speichern. Diese Speicherung enthielt darüberhinaus keine Informationen über den Standort der Kunden, der z.B. bei Handynutzern von Bedeutung sein kann. Dies soll nun nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs ab dem 1.1.2008 anders sein. Das Problem, so Verbraucherschützer, besteht nun darin, dass verdachtsunabhängig Daten im großen Stil verfügbar gemacht werden. Aus den gesammelten Daten könnten bei unbescholtenen Bürgern Rückschlüsse auf Beziehungen privater und geschäftlicher Art sowie auf den Standort einzelner Personen gezogen werden. Datenschützer sehen hier das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung massiv beeinträchtigt. Darüberhinaus werden bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten in ihrer Arbeit behindert. Das Argument, dieses Gesetz diene dem Kampf gegen den Terror, wird schwer kritisiert. Zum einen hätten Terroristen genug kriminelle Energie, um sich dieser Überwachung zu entziehen, zum anderen verweist man darauf, dass die gewonnenen Daten auch zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden sollen. Weitere Kritikpunkte sind die Umsetzbarkeit und letztlich die Kosten, die durch das Gesetz entstehen. Unmengen von Daten müssen von nun an gespeichert werden. Experten erwarten, dass die Kosten hierfür an den Verbraucher weiter gegeben werden. Welche unsinnigen Folgen sich daraus ergeben können, zeigten wir bereits in einem früheren Artikel auf.

Widerstand On und Offline

Dass es sich hier nicht um eine Lapalie handelt lässt sich schon allein an der Quantität der Reaktionen ersehen. Gut ein halbes Dutzend Blogs unserer Blogroll – als beispielhafter Auszug – berichten über die Abstimmung am Freitag und kommentieren meist deutlich negativ das Ergebnis. Dabei scheinen gerade die Juristen neben den Ärzten und Journalisten sich in der Verantwortung zu sehen, die Konsequenzen dieses Gesetzes aufzuzeigen. Wir sind sorgsam überwacht. Das suggeriert zumindest der Titel des Posts von Udo Vetter, Rechtsanwalt und bekannter Blogautor.

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“Der Bundestag hat gestern das Fernmeldegeheimnis zu Grabe getragen und die Freiheitsrechte der Bürger in diesem Land weit darüber hinaus beschädigt.”

Vetter verweist wie auch viele Andere außer ihm auf den Gesetzentwurf und die Ergebnisliste der namentlichen Abstimmung im Bundestag mit den den Worten: “Wer sich den Horror im Detail antun will…” Zum Zeitpunkt der Recherche fanden sich sich 60 Kommentare im Lawblog zu diesem Thema.

“Es ist schon beschämend, was in den Ergebnislisten der namentlichen Abstimmungen unter dem Stichwort Telekommunikationsüberwachung zu finden ist”

beginnt RA Melchior seinen Beitrag. “Das Fernmeldegeheimnis starb in drei Minuten” lautet die Überschrift. Es folgt das Ergebnis der Abstimmung nach Parteien geordnet. Man spürt den Protest in diesen Zeilen. Der RA-Blog von Thomas Klotz ist derweil vollkommen in Schwarz gehüllt. Dem Titel “Einigkeit und (weggefallen) und (weggefallen)” folgt das Bild der “Online-Demo”, die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ins Leben gerufen wurde. Darauf ist in großen Lettern die “Grabinschrift” des Fernmeldegeheimnisses zu lesen: “Das Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich. 1949 – 2007†” Auch hier ist ein sehr persönlicher Ton aus den Zeilen zu lesen. In einer Auseinandersetzung jüngster Kommentare von Bundesjustizminsiterin Zypries zeigt Klotz auf, dass sich die Ministerin selbst widersprach und “unangemessen unqualifiziert” geäußert hätte

“Busted! Und ich wette, sie hat nichts gemerkt. Aber was will man verlangen von jemandem, der nicht weiß was ein Browser ist?Kommt aber noch besser: Zypries erklärte im gleichen Interview, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heiße nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.”

Nächste Instanz Karlsruhe

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat derweil angekündigt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzureichen. Nach Angaben der TAZ wird die Klage von rund 6000 Menschen unterstützt. Der “Online-Demo” folgte vor der Abstimmung in der vergangenen Woche eine Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung in mehreren deutschen Städten. Die Reaktionen in Blogs und Foren sind umfangreich und zeigen wohl die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit wie auch den Unmut, der sich in den letzten Monaten verstärkte. Kritiker gehen jedoch davon aus, dass die Gerichte das Fernmeldegeheimnis wiederherstellen werden. Quellen und Links:

  • Lawblog – “Wir, sorgsam überwacht”
  • RA Melchior – “Das Fernmeldegeheimnis starb in drei Minuten”
  • RA-Blog – “Einigkeit und (weggefallen) und (weggefallen)”
  • TAZ – “Klage gegen Vorratsdatenspeicherung”
  • heise online – “Scharfe Reaktionen auf Absegnung der Vorratsdatenspeicherung”
  • Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

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