Auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts verhandelt der EuGH in Luxemburg zur Vorratsdatenspeicherung. Um das Thema Daten gibt es schon seit mehreren Jahren in einigen EU-Ländern Streit zwischen den Verbraucherschützern und den Sicherheitsbehörden. Seit gut vier Jahren liegt das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf Eis. Am Montag, den 14.09.2021 begann vor der großen Kammer des EuGH die Verhandlung. Dabei verhandelt der Europäische Gerichtshof wieder einmal über das brisante Thema. Die Richter mussten sich schon des Öfteren mit den Fragen zur allgemeinen Speicherung von Telefon- und Internetdaten beschäftigen. In den Jahren 2014, 2016 und 2020 entschied der EuGH schon über die Speicherung der Daten. Problematisch ist hierbei, dass die Speicherung ohne Anlass vorgenommen wird, was nach europäischem Recht grundsätzlich verboten ist. Ein Urteil sei dabei aber nicht vor Februar 2022 zu erwarten.
Hintergründe
In dieser Streitigkeit geht es diesmal allerdings nicht um belgische, schwedische oder französische Gesetze. Hintergrund für den Streit ist ein in Leipzig am Bundesverwaltungsgericht anhängiger Rechtsstreit zwischen dem Internetprovider “SpaceNet” und der Bundesnetzagentur sowie der “Telekom”. Dabei wehren sich die drei Unternehmen gegen eine gesetzliche Vorschrift. Nach dieser Regelung müssen bestimmte Daten über Kunden für einen Zugriff der Behörden aufbewahrt werden. Die Aufgabe des EuGH besteht nun hierbei, zu prüfen, ob die deutsche Regelung mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist.
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Beeinflussung des Gerichts?
Letztlich stellt sich die Frage, ob die Entscheidung des Gerichts beeinflusst werden kann. In erster Linie könnte eine solche Beeinflussung aufgrund des politischen Drucks entstehen. Das Urteil soll gegen Februar 2022 fallen. Politische Einflüsse könnten die Entscheidung beeinflussen. Denkbar könnte wegen des Drucks aus den weiteren Mitgliedsstaaten aber sein, dass der EuGH mehrere Ausnahmen zulassen wird. Bleiben die luxemburgischen Richter ihrer Linie treu, würde die deutsche Vorratsspeicherung auch in Zukunft nicht kommen. Sollten Ausnahmen von den Richtern gemacht werden, hätte dies zur Folge, dass in gewissem Umfang an bestimmten Daten doch festgehalten werden darf.
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Quellen:
https://www.sueddeutsche.de/politik/vorratsdatenspeicherung-eugh-1.5409415
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eugh-vorratsdatenspeicherung-105.html