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Rechtsnews 17.12.2007 Christian Schebitz

AGB-Änderung bei studiVZ – Folgen und Meinungen

StudiVZ ändert zum Jahreswechsel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für große Aufmerksamkeit sorgte der Verdacht, die Betreiber wollten die Daten der knapp 4 Millionen Nutzer zu Werbezwecken verkaufen. Die Handynummern, Hobbys und Informationen über favorisierte Musikstile könnten dann von diesen Firmen gezielt eingesetzt werden, um ihre Produkte an den Mann zu bringen. Zunächst schien es, dass wer den neuen AGB nicht zustimmt, rausgeschmissen wird. Er könnte dann nicht mehr auf sein Profil zugreifen, allerdings ohne dass seine Daten von StudiVZ gelöscht werden. Das würde bedeuten, dass auch diese Daten weiterhin zu Werbezwecken genutzt werden könnten und dies nun ohne Zustimmung des Betroffenen. Tatsächlich wird es neue AGB geben, auch wenn studiVZ von seinen ursprünglichen Plänen abrückte.

Stichwortbezogene Werbung nicht unüblich

Seitens StudiVZ heißt es, die AGB-Änderung diene lediglich dem Zweck des Targetings, d.h. personalisierte Werbung zu ermöglichen. Auf diesem Wege könnten Werbe-Emails verschickt und Bannerschaltungen vorgenommen werden, die sich an den persönlichen Vorlieben der jeweiligen Nutzer orientieren. Eine Änderung, die vielleicht nicht zulässig ist. So berichtet der Telemedicus, dass sich dies der AGB-Steller bereits in den vorangegangenen Geschäftsbedingungen vorbehalten haben muss, um eine Änderung in den AGB überhaupt vornehmen zu können. Zwar findet sich eine solche Klausel in den alten AGB, jedoch bezweifelt man beim Telemedicus, ob diese ausreichend spezifiziert wurde, um eine solche Änderung zu ermöglichen. An anderer Stelle verweist man darauf, dass das Erheben personenbezogener Daten bei “kostenlosen Social Networks” maßgeblich zur Finanzierung dieser beiträgt. Robert Basic, bekannter deutscher Blog-Autor, meint, dass der Wirbel um diese Änderungen überzogen sei. Stichwortgeleitete Werbung sei schließlich nichts Neues. Wer sich bei einer solchen Seite anmelde, müsse schon mit der Verwendung seiner Daten in dieser Form rechnen. Basic meint, dass studiVZ mit einem Opt-in Verfahren á la Beacon/facebook noch fortschrittlicher sei als auf anderen Seiten. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix ist sich dessen nicht so sicher, wie er gegenüber tagesschau.de erklärte. Indem die Mitglieder das Portal nur dann nutzen können, wenn sie der Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken zustimmen, verstoße diese Regelung möglicherweise gegen das Telemediengesetz. Dies müsste allerdings noch näher geprüft werden. StudiVZ reagiert mit einer Pressemitteilung. Nur so könne studiVZ kostenlos bleiben. Auch sei man den Usern insoweit entgegen gekommen, dass studiVZ nach zahlreichen Briefen und Anfragen von seinem ursprünglichen Plan abgewichen sei, Werbung per sms und Instant Messaging wie zum Beispiel ICQ und MSN zu nutzen. Quellen und Links

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  • Telemedicus – “Darf StudiVZ nachträglich seine AGB ändern?
  • tagesschau.de – “Neue Geschäftsbedingungen bei “studiVZ” – Wer seine Daten nicht rausrückt, fliegt”
  • Basic Thinking – “werbetralala um StudiVZ”

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