In diesem Fall kam der Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts zum Einsatz. Es ging um zwei Klagen, die miteinander zusammenhingen. Zum einen hatte die Motorola Mobility Germany GmbH und zum anderen die Samsung Electronics GmbH Klage gegen das Europäische Patent 2 059 868 mit dem Titel „Portable Electronic Device for Photo Management“ (in der deutschen Übersetzung: „Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung“) der Fa. Apple Inc. eingereicht. Das Bundespatentgericht fällte das Urteil hierzu. Das Bundespatentgericht erklärte das Apple-Patent für nichtig, da in diesem Fall keine „erfinderische Tätigkeit“ vorliege.
In Bezug auf den Stand der Technik wurde eine Video-Präsentation des iPhone durch den damaligen Apple-CEO Steve Jobs aus dem Jahr 2007 herangezogen. Entscheidend war schließlich folgendes: „Das Streitpatent hatte zwar durch insgesamt sieben beanspruchte Prioritäten einen älteren Zeitrang. Die Klägerinnen konnten aber aufzeigen, dass die älteren Prioritätsanmeldungen die patentierte Erfindung nicht enthalten und dem Streitpatent somit als frühester Zeitrang der 29. Juni 2007 zukommt.“ Der Fa. Apple Inc. ist es möglich, vor dem Bundesgerichtshof Berufung einzulegen.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Bundespatentgericht erklärt Apple-Patent für nichtig erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundespatengerichts vom 26. September 2013
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.